2017-03-09 10:32:00

Österreich: Bischöfe gegen generelles Verhüllungsverbot


Ja zur Integration, aber Nein zu einem generellen Verhüllungsverbot: Das sagt die Österreichische Bischofskonferenz in ihrer Stellungnahme zum geplanten Integrationsgesetz, das bis zum Mittwoch zur Begutachtung stand. Vor allem im Entwurf für ein „Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz“ ortet die Bischofskonferenz „schwerwiegende Fragestellungen“ und menschenrechtliche Bedenken. So stünde ein generelles Verhüllungsverbot „zumindest in Spannung“ mit den Artikeln 8 bis 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Wegen der Eingriffe in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte, die zu einem „nicht ungefährlichen Präzedenzfall“ werden könnten, unterstützt das Generalsekretariat der Bischofskonferenz das allgemeine Verbot nicht, heißt es in der von Generalsekretär Peter Schipka unterzeichneten Stellungnahme.

Die grundsätzliche Freiheit, Kleidung frei wählen und in der Öffentlichkeit tragen zu können, müsse gewährleistet sein. Dies gelte insbesondere für Frauen, deren Freiheit von dem angestrebten Verbot in besonderem Maß betroffen wäre. Grundsätzlich begrüßt die Bischofskonferenz, dass in den Erläuterungen des geplanten Gesetzes der Zusammenhang zwischen Integration und Kommunikation hergestellt wird. Eine Verhüllung, insoweit diese aus Gründen religiöser Überzeugung oder kultureller Identität bzw. aus anderen „statthaften Motivationen“ heraus stattfindet, könne auch Ausdruck einer legitimen Vielfalt sein, wie sie in einer pluralen, demokratischen Gesellschaft besonders zu schützen ist, erinnert die Bischofskonferenz.

(kap 09.03.2017 mg)








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