2017-03-09 12:53:00

D: Erster Antrag auf tödliches Mittel


Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Anspruch schwer kranker Patienten auf tödlich wirkende Betäubungsmittel liegt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erstmals ein entsprechender Antrag vor. Darin werde um Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital gebeten, sagte ein Sprecher der Behörde am Donnerstag. Es sei noch „keine Festlegung“ getroffen worden, wann darüber entschieden werde.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am vergangenen Donnerstag ein Recht von schwerstkranken Patienten auf einen selbstbestimmten Tod festgestellt. Der Staat dürfe in „extremen Ausnahmefällen“ und bei einer unerträglichen Lebenssituation den Zugang zu einem verschreibungsfähigen Betäubungsmittel nicht verwehren, das einem schwer und unheilbar kranken Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht.

Experten bewerten die Entscheidung als juristisches Neuland. Mediziner, Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und die katholischen Bischöfe übten Kritik: Der Staat dürfe nicht über Leben und Tod entscheiden, erklärten sie.

(kna 09.03.2017 gbs) 








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