2017-03-06 11:52:00

Ethikexperte: Selbsttötungs-Urteil ist „Paradigmenwechsel“


Als „Paradigmenwechsel, der eine problematische Bewegung in Gang setzen könnte“, wertet der Augsburger Weihbischof Anton Losinger das jüngste Leipziger Urteil zur Selbsttötung. In besonderen Ausnahmefällen darf schwer und unheilbar kranken Patienten die Ausgabe von Medikamenten zur Selbsttötung künftig nicht mehr verwehrt werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht vergangene Woche in Leipzig. Dazu sagte Losinger, der lange Zeit Mitglied im Deutschen Ethikrat war, im Gespräch mit Radio Vatikan:

„Sollte dieses Urteil in der Reichweite, wie es öffentlich beschrieben wird, in Geltung treten, wird eine schiefe Ebene in Gang gesetzt, die mehrere Ziele betrifft: Es betrifft zunächst einmal die staatliche Rechtsordnung. Soll es möglich sein, dass für extreme Ausnahmefälle durch staatliche Verordnung Medikamente in Gang gesetzt werden, deren Ziel die aktive Tötung eines Menschen in schwieriger Lage ist? Zweitens ist die Ärzteschar betroffen – und hier kommt der Warnruf des Präsidenten der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery sehr gelegen, der sehr deutlich macht, das ärztlich assistierter Suizid nicht in das Paket der ärztlichen Anwendungen gehört. Aus der Perspektive der ärztlichen Berufsordnung haben Ärzte immer gesagt: Sterbehilfe in einem aktiven Sinn ist nicht Aufgabe des ärztlichen Ethos.“

In dem Urteil ist von „extremen Ausnahmefällen“ die Rede: Voraussetzung sei, dass die Betroffenen „wegen ihrer unerträglichen Leidenssituation frei und ernsthaft entschieden haben, ihr Leben beenden zu wollen“ und ihnen keine zumutbare Alternative – etwa durch einen palliativmedizinisch begleiteten Behandlungsabbruch – zur Verfügung stehe, hieß es. Dazu gibt Losinger zu bedenken:

„Wer entscheidet das?“

„Wenn man sich die Frage stellt: Was bedeutet eigentlich extreme Ausnahmefälle, in denen eine solch unerträgliche Leidenssituation vorliegt? Geht das etwa so weit, dass Demenzfälle, Erkrankungen ein solcher Grund sein können, dass psychische Erkrankungen dazu führen, oder dass etwa schwierige Pflegesituationen das bedeuten können? Es ist völlig klar: Wenn die Frage nach extremen Ausnahmesituationen unerträglicher Lebenssituationen entsteht – wer entscheidet das? Und wo endet diese Kriterium?“

Für die Rechtsordnung in Deutschland sei ein Ausschluss aktiver Sterbehilfe „immer klar“ gewesen, so Losinger. Auch eine kommerzielle, geschäftliche Sterbehilfe wie in der Schweiz sei ausgeschlossen worden. Das Recht eines Menschen auf menschenwürdiges Sterben werde gewahrt, zeigt sich der Ethikexperte überzeugt, der auf den Aspekt des „Sterben-Lassens“ eingeht: „Dass ein Mensch das Recht und die Möglichkeit eines Therapie-Verzichtes hat - das steht jedem Menschen offen. Niemand darf etwa durch eine Intensiv-Medizin dazu gezwungen werden, ein Leben an Schläuchen über alle unabsehbaren Zeiträume hinweg führen zu müssen.“

Vor wenigen Tagen hatte in Italien noch der Fall eines schwer kranken DJ, der in der Schweiz Sterbehilfe in Anspruch genommen hatte, für Aufsehen gesorgt. In dem Kontext waren erneut Forderungen nach einer gesetzlichen Verankerungen eines „Rechtes“ auf assistierte Selbsttötung laut geworden, der Vatikan hatte sich klar gegen eine Selbsttötung und für mehr gesellschaftlichen Halt für Sterbewillige ausgesprochen. Losinger zeigt im Gespräch mit Radio Vatikan Verständnis für die große Belastung, der schwer kranke Menschen und ihre Familienangehörige ausgesetzt sind:

Antwort auf schwerste Lebensbedingungen: Nicht Exit, sondern Hilfe

„Es ist völlig klar, dass etwa enge Angehörige, Verwandte, Menschen, die in der Pflege beschäftigt sind, oft zutiefst beeindruckt und auch verstört sind, wenn sie schwierigste Lebenslagen von ihnen anvertrauten Menschen sehen. Gerade auch wenn man wahrnimmt, dass ein solche Mensch etwa sterben will, aber nicht sterben kann. Das wirft große Fragen für das Umfeld eines solchen kranken Menschen auf. Aber: Die Antwort kann doch niemals sein, dass aktive Sterbehilfe einsetzen muss.“

Die Antwort auf „solche schwersten Lebensbedingungen“ in der christlichen Ethik sei „nicht der Exit in den Tod, unter Umständen aktiv in Gang gesetzt, sondern Hilfe“, unterstricht der Augsburger Weihbischof, der auf die Möglichkeiten der Palliativmedizin und Schmerzversorgung sowie das Hospiz verweist. Das Potential dieser ganz auf den Patienten ausgerichteten Behandlungs- und Betreuungsformen werde unterschätzt, die Bedeutung des Sterbens als Teil des Lebens verkannt, so Losinger:

„Gerade auch Frank Ulrich Montgomery, der Präsident der Bundesärztekammer, sagt glaubhaft, dass mehr als 99 Prozent der Menschen – diese Zahl habe ich von ihm gelesen – dann von ihrer Suizidabsicht zurücktreten, wenn ihnen klar und glaubhaft eine aktive und wirksame Palliativversorgung gesichert werden kann. Und das zweite: Das Hospiz – ich denke, dass gerade mit Blick auf das Lebensende wir modernen Menschen wieder neu lernen müssen, dass vielleicht das Sterben die wichtigste Phase des Lebens ist und dass wir deswegen Menschen in dieser wichtigen Phase ihres Lebensendes eine behütete, begleitete, liebevolle Situation gewährleisten müssen, in der sie auch dann, wenn sie in einer austherapierten Situation sind, in guter Weise leben können.“

(rv 06.03.2017 pr/sk)








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