Der von Papst Franziskus wiedereingesetzte Großkanzler des Malteser-Ritterordens,
Albrecht von Boeselager, macht einen ordensinternen Machtkampf für seine zwischenzeitliche
Entlassung verantwortlich. Im Hintergrund stünden auch Kräfte in Opposition zu Franziskus,
die eine Aufweichung der kirchlichen Lehre zu Ehe und Familie befürchteten und seine
Aussagen zur Wirtschaftsordnung und Verteilung des Reichtums ablehnten, sagte von
Boeselager im Interview der Zeitung „Die Welt“ (Samstag). Die Malteser seien „in eine
Auseinandersetzung hineingeraten, bei der es nicht um uns geht“.
Für die Eskalation im Orden machte von Boeselager den Kardinalpatron der Malteser
verantwortlich. Kardinal Raymond L. Burke habe vor wenigen Tagen in einem Interview
wiederholt, jemand, der eine hohe Funktion in der Kirche habe und die Verteilung von
Kondomen toleriere, müsse sein Amt verlassen. Von Boeselager bezeichnete dies als
einen weiteren indirekten Angriff auf den Papst. Burke stelle Franziskus damit als
einen Papst dar, der „jemanden schützt, der Kondome verteilt“.
Der Freiherr macht eine vielschichtige Opposition gegen den Papst aus. Es gebe
etwa in Amerika eine „sehr machtvolle, sehr konservative Bewegung, auch in Verbindung
mit den evangelikalen Kirchen und der Wirtschaft, wo sehr viel Geld steckt“, sagte
er. „Denen passen die Äußerungen des Heiligen Vaters zur Wirtschaft natürlich nicht.“
Sie seien „sehr gut in der Lage, sich auch im Vatikan Gehör zu verschaffen“.
Angesichts des Konflikts sieht von Boeselager Reformbedarf im Malteserorden. Es brauche
eine größere Bindung zwischen Großmeister und Regierung, um ähnliche Krisen künftig
vermeiden zu können. Auch müsse über die sogenannten Professritter nachgedacht werden,
die zölibatär leben und den Orden führen. „Diese Berufung spüren immer weniger“, so
der Freiherr. Es gebe noch knapp 60 Professritter von insgesamt 13.500 Ordensrittern; viele
davon seien alt. Man könnte darüber nachdenken, ob auch der künftige Großmeister wieder
aus „dem traditionellen Adel stammen und ob er auf Lebenszeit gewählt werden muss“.
(kna 05.03.2017 gs)
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