2017-03-03 13:31:00

D: Staat muss im Extremfall Zugang zur Selbsttötung gewähren


Apotheken dürfen Sterbewilligen in extremen Ausnahmefällen den Zugang zu einem Betäubungsmittel zu ihrer Selbsttötung nicht verwehren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Das solle dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglichen, befanden die Richter unter Verweis auf das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht. Zu diesem gehöre auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll.

Der Kläger hatte beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vergeblich beantragt, seiner schwerstbehinderten Ehefrau den Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung zu erlauben. Das Urteil bricht nach einem Kommentar der FAZ von diesem Freitag mit allem, was in Deutschland bislang als Ausdruck der Wertordnung des Grundgesetzes gegolten habe.

(kna 02.03.17 gbs) 








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