2017-02-14 16:13:00

Frankreich: Senat berät erneut über Abtreibung


Der französische Senat berät am Dienstag zum zweiten Mal über den umstrittenen Gesetzesvorschlag zur Bestrafung von Internetseiten-Betreibern mit „irreführenden Informationen“ gegen Abtreibung. Einigt sich der Senat in dieser Lesung mit dem Parlament nicht auf einen gemeinsamen Gesetzesvorschlag, entscheidet das Parlament in dritter Lesung alleine. Im Gegensatz zum Senat haben im Parlament derzeit die Sozialdemokraten eine Mehrheit und könnten damit ihren Gesetzesvorschlag durchbringen. Mit dem neuen Vorschlag sollen Behauptungen und Darstellungen, die das Ziel verfolgen, Frauen von einer Abtreibung abzuhalten, mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder 30.000 Euro Geldstrafe geahndet werden können.

Frankreichs Bischöfe hatten sich im November 2016 besorgt über den Gesetzesvorstoß gezeigt. In einem Brief an Staatspräsident Francois Hollande schrieb der Episkopatsvorsitzende, Erzbischof Georges Pontier, ein Schwangerschaftsabbruch sei ein „schwerwiegender Vorgang, der zutiefst das Gewissen anfragt“. Eine solche „dramatische Entscheidung“ könne Frauen in existenzielle Not bringen.

Juristen sehen große Schwierigkeiten, zwischen dem Versuch der Verhinderung von Abtreibung und der Meinungsfreiheit zu unterscheiden. „Es ist immer delikat, angebliche Lügen und Behauptungen unter Strafe zu stellen, wenn der Staat Wahrheiten definiert“, sagte die Datenschutz-Aktivistin Adrienne Charmet im November der französischen Zeitung „La Croix“. Jeder habe das Recht, sich gegen Abtreibung auszusprechen. Es gehe nun darum, die falsche Präsentation von Fakten zu definieren, so Charmet.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat in einem Urteil klargestellt, dass Betreiber von Internetseiten gegen Abtreibung nur dann bestraft werden können, wenn sie zu Gewalt aufrufen oder Pflegepersonal beleidigen.

(kna 14.02.2017 pr)








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