2017-01-13 11:44:00

Konflikt im Malteserorden: Boeselager klagt vor internem Gericht


Im Konflikt um die Absetzung als Großkanzler des Malteserordens hat Albrecht von Boeselager beim zuständigen ordensinternen Magistral-Gericht Einspruch eingelegt. Die Amtsenthebung und der Ausschluss aus dem Ritterorden entbehrten „jeder rechtlichen Grundlage“ heißt es in einer Erklärung, die an diesem Donnerstag in München veröffentlicht wurde.

Als Großkanzler sei er vom Generalkapitel gewählt. Die von der Ordensverfassung und dem Ordensrecht festgelegten Bedingungen für eine Suspension durch den Großmeister seien nicht erfüllt. Für eine Amtsenthebung sei eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Souveränen Rats notwendig. Außerdem seien weder ein Disziplinarverfahren eingeleitet noch alle zuständigen Institutionen angehört worden.

„Die Gründe für die Amtsenthebung sind vertraulich“, aber „komplexer“ als die Verkürzung auf den Vorfall mit Verhütungsmitteln, sagte Eugenio Ajroldi di Robbiate, Kommunikationschef des Ritterordens, gegenüber der Agentur CNA. In einem Projekt der Malteser, für das Boeselager verantwortlich war, wurden Verhütungsmittel verteilt. Robbiate sagte aber, Boeselager habe das Programm sofort gestoppt, als er Kenntnis von diesem Vorfall bekam. Außerdem bestätigte er, Boeselager sei im Vorfeld gebeten worden, zurückzutreten und habe dies zwei Mal abgelehnt. Damit habe er das Gehorsamsgelübde gebrochen, das er als Ordensmitglied des Zweiten Standes abgelegt hat und somit einen weiteren Grund für die Absetzung geliefert.

Zur Rolle des Kardinalpatrons Raymond Burke sagte Robbiate, dieser sei an der Entscheidung der Ordensleitung nicht beteiligt gewesen. Der Malteserorden funktioniere mehr wie ein Staat, der diplomatische Beziehungen zum Heiligen Stuhl habe. Als Quasi-Botschafter habe der Kardinal keine Stimme bei internen Entscheidungen.

Auch zur Nicht-Kooperation der Ordensleitung mit der fünfköpfigen Untersuchungskommission, die der Vatikan eingesetzt hatte, äußerte sich Robbiate: „In Anbetracht der rechtlichen Irrelevanz dieser Gruppe und ihrer Resultate bezüglich der rechtlichen Struktur des Malteserordens hat der Orden entschieden, dass nicht mit ihnen kooperiert wird.“ Diese Entscheidung habe „strikt rechtliche Gründe“ und „kann keinesfalls als Mangel an Respekt“ gegenüber dem Heiligen Stuhl oder der Untersuchungskommission betrachtet werden.

Der Malteserordens hatte Boeselager, dessen Amtszeit als Großkanzler bis 2019 dauern sollte, Anfang Dezember 2016 wegen „schwerwiegender Probleme“ durch John Critien ersetzt. Boeselager teilte daraufhin mit, sich weiter als „rechtsgültig gewählten Großkanzler“ zu betrachten. Der Vatikan setzte Ende Dezember eine Untersuchungskommission ein.

Der Malteserorden mit weltweit 13.500 Mitgliedern hat den Status eines Völkerrechtssubjekts. Kardinalpatron ist seit 2014 der US-amerikanische Kardinal Raymond Leo Burke.

(13.01.2017 dh)








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