2016-12-20 12:59:00

Boeselager sieht sich weiter als Großkanzler der Malteser


Albrecht von Boeselager betrachtet sich weiter als „rechtsgültig gewählten Großkanzler“ des Souveränen Malteserordens. „Das Verfahren, mit dem meine Amtsenthebung betrieben wurde, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage“, heißt es in einer persönlichen Stellungnahme des deutschen Freiherrn, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Er werde sich wegen zahlreicher Regelverstöße an das Ordensgericht wenden, schreibt von Boeselager. Zudem rechne er damit, dass es auch zu einer Untersuchung des Falles durch den Heiligen Stuhl kommt, da auch der religiöse Charakter des Ordens betroffen sei.

Von Boeselager war seit 2014 Großkanzler des Souveränen Malteserordens gewesen. Vergangene Woche teilte der Großmeister des Ordens, Fra Matthew Festing, überraschend mit, dass das regulär bis 2019 laufende „Mandat des Großkanzlers zu Ende“ sei. Festing begründete die Entlassung des 76-Jährigen mit „schwerwiegenden Problemen“, die während Boeselagers Zeit als Hospitalier des Ordens aufgetreten seien, die dieser aber verschwiegen habe. Als Hospitalier war Boeselager von 1989 bis 2014 für die Koordination der humanitären Hilfe verantwortlich. Festing ernannte den aus Malta stammenden John Critien (67) zum Nachfolger des Deutschen.

Boeselager argumentiert nun, seine Entlassung stelle eine Verletzung der Ordensverfassung dar. So behaupte der Großmeister fälschlicherweise, es habe eine Forderung des Heiligen Stuhls zum Rücktritt gegeben. Inzwischen gebe es aber eine schriftliche Bestätigung aus dem Vatikan, dass eine solche Forderung nie erhoben worden sei. Für die Amtsenthebung eines Mitglieds des Souveränen Rates gebe es zudem ein eigenes Verfahren, das „vom Großmeister nicht unter Berufung auf den Gehorsam umgangen werden kann“, betont der Jurist. Der versprochene Gehorsam gelte laut Kirchenrecht „nur im Rahmen der Verfassung, ansonsten wären der Willkür Tür und Tor geöffnet“. 

Der Malteserorden hat weltweit 13.500 Mitglieder und hat den Status eines Völkerrechtssubjekts. Kardinalpatron ist seit 2014 der amerikanische Kardinal Raymond Leo Burke (68).

(kna 20.12.2016 pdy)








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