2016-12-15 11:57:00

Schweiz: „Solide Basis“ für Bischöfe und Körperschaften


Die Bischofskonferenz und die katholischen Körperschaften haben eine „solide Basis“ für die künftige Zusammenarbeit. Das sagt im Gespräch mit kath.ch der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Erwin Tanner. Vergangene Woche unterzeichnete die Schweizer Bischofskonferenz das letzte einer Reihe von Dokumenten, die die Zusammenarbeit mit der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ) neu regeln. Bei der RKZ handelt es sich um die schweizweite Organisation, die die katholischen Körperschaften in den Kantonen vertritt. Diese ist unter anderem für die Finanz- und Lohnfragen im kirchlichen Bereich zuständig. Die Bischöfe in der Schweiz haben hingegen vor allem eine pastorale Aufgabe.

Die beiden Parteien hätten einander bei der Ausarbeitung des Vertragswerks „auf Augenhöhe“ gegenübergestanden, sagte Tanner. Zu den Verträgen gehören nebst der Beitragsvereinbarung zwischen Bischofskonferenz und RKZ auch eine Zusammenarbeitsvereinbarung, ein Mitfinanzierungsvertrag und ein Organisationsreglement. Allerdings sei das Gremium, welches über die Mitfinanzierung letzten Endes entscheide, nach wie vor nicht paritätisch aus Vertretern von Bischofskonferenz und RKZ zusammengesetzt. „In Bezug auf die Beitragsvereinbarung ist die Bischofskonferenz nach wie vor in der Position einer Antragsstellerin gegenüber der RKZ“, betont Tanner.

Mit dieser Beitragsvereinbarung, die am 1. Januar 2017 in Kraft tritt, wird die Finanzierung der Bischofskonferenz, ihres Generalsekretariats und ihrer verschiedenen Gremien laut Tanner auf eine neue Basis gestellt.

(kath.ch 15.12.2016 mg)








All the contents on this site are copyrighted ©.