Der Bundesrat hat grünes Licht für die „Flexi-Rente“ gegeben. Am Freitag sprach
er sich in Berlin zugleich für eine Stärkung des Ehrenamtes aus. In einer Entschließung
zum Flexi-Rentengesetz forderte die Länderkammer, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche
Tätigkeiten grundsätzlich nicht als Einkommen anzurechnen. Ansonsten käme es zu einer
Kürzung von vorzeitigen Alters- und Erwerbsminderungsrenten. Dies sei unzumutbar.
Mit der Flexirente können Arbeitnehmer vom kommenden Jahr an flexibler in die Rente
einsteigen. Kürzer treten oder länger arbeiten - beides wird attraktiver. Das Gesetz
schafft eine neue Teilrente und ermöglicht, sie mit Teilzeitarbeit zu kombinieren.
Damit soll die Flexi-Rente ein Anreiz sein, um länger zu arbeiten. Das Gesetz wird
nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt
verkündet werden.
(kna 215.11.2016 cs)
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