2016-11-23 15:13:00

Österreich: Regierung ändert Bildungsgesetz


Konfessionelle und alternative Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht werden nicht, wie ursprünglich von der Regierung vorgesehen, von den geplanten finanziellen Förderungen des Staates zum Ausbau von Ganztagsschulen ausgeschlossen. Schulexperten der katholischen Kirche begrüßten am Mittwoch eine tags zuvor im Ministerrat beschlossene entsprechende Änderung des Entwurfs für das geplante Bildungsinvestitionsgesetz. Die politisch Verantwortlichen würden damit das Engagement der katholischen Schulen bei Ganztagsschulen und Schulen mit Nachmittagsbetreuung würdigen, so die Leiterin des Schulamts der Erzdiözese Wien, Andrea Pinz.

Die katholischen Schulen böten seit langem „standortspezifisch verschiedene gelungene Modelle, die auf die Bedürfnisse der Familien eingehen und den jungen Menschen umfassende Entwicklung ermöglichen“, so Pinz in einer Stellungnahme. Mit der Berücksichtigung der konfessionellen Privatschulen im Bildungsinvestitionsgesetz werde dieses Engagement gewürdigt und für die Zukunft gesichert. „Die konstruktive Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Schulen gewährleistet nicht nur die Wahlfreiheit der Eltern, sondern ermöglicht auch zukunftsorientierte pädagogische Konzepte an öffentlichen und privaten Schulen“, betonte die Wiener diözesane Schulamtsleiterin.

Der zwischen SPÖ und ÖVP akkordierte Entwurf eines Bildungsinvestitionsgesetzes sieht die Verteilung von 750 Millionen Euro für den Ausbau der Ganztagsschulen bis 2025 vor. Ziel des Gesetzes ist es, die verschränkte Form der Ganztagsschule auszubauen (Wechsel aus Unterricht, Lern- und Freizeit über den ganzen Tag mit verpflichtender Anwesenheit), wobei aber grundsätzlich auch sogenannte "offene Ganztagsschulen" (Unterricht am Vormittag, Lern- und Freizeit am Nachmittag ohne Anwesenheitspflicht) gefördert werden können.

(kap 23.11.2016 sk)








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