2016-11-19 10:59:00

Papst an Kirchenrechtler: „Wohl der Betroffenen beachten“


Das Kirchenrecht ist nicht einfach eine sterile Vorgabe, vielmehr gehe es bei Rechtsverfahren um das Wohl der Betroffen. Das unterstrich der Papst am Freitagabend im römischen Kirchengericht für Ehefragen, besser bekannt als Rota Romana. Franziskus traf Bischöfe, die in den vergangenen Tagen an einem Kurs teilgenommen hatten, bei der es um das neue Eheprozessrecht ging.

Der Maßstab bei kirchlichen Eherechtsverfahren solle immer das geistliche Wohl der Betroffen sein, so Franziskus und fügte an: „Mit Blick auf eine gesunde Beziehung zwischen Gerechtigkeit und Liebe darf das Kirchenrecht nicht vom Grundprinzip des Seelenheils absehen.“ Deshalb müssten Kirchengerichte ein „spürbarer Ausdruck eines diakonischen Dienstes des Rechts“ sein.

Wie bereits sein Vorgänger Paul VI. ermahnte, müsse die Kirche sich mit ihrer Verkündigung „ins Konkrete der Lebenssituationen und der Menschen begeben“. Konkret ausgedrückt: „Das Seelenheil der uns anvertrauten Personen stellt das Ziel jeden pastoralen Handelns dar.“

Weiter unterstrich der Papst, dass die Kirche jenen immer nahe stünde, die „wegen des Scheiterns ihrer Ehe der Gemeinschaft der Kirche fernstehen oder sich selbst außerhalb sehen“. Auch sie blieben als Getaufte weiter Glieder der Kirche, fügte Franziskus an. Somit obliege den Bischöfen „die schwere Verantwortung des Amtes, das wir von Jesus als dem Göttlichen Hirten, Arzt und Seelenrichter erhalten haben, sie nie als getrennt vom Leib Christi zu betrachten, der die Kirche ist“.

Die Bischöfe müssten sich „ihnen und ihrer ungeregelten Situation zuwenden“, sagte der Papst weiter. In einer Generalaudienz Ende Juni 2015 hatte der Papst ebenfalls von „sogenannten irregulären Situationen“ gesprochen und angefügt: „Ich mag diesen Ausdruck nicht!“

Weiter mahnte Franziskus in seiner Ansprache in der Rota, jeder Gläubige müsse ungehinderten Zugang zu kirchlichen Gerichten haben. Keine wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründe dürften die kirchenrechtliche Überprüfung der Gültigkeit einer Ehe behindern. Im September 2015 hatte Papst Franziskus ein schlankeres und teils schnelleres Eheannullierungsverfahren eingeführt.

Sein Kurs der Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung des christlichen Gebots der Barmherzigkeit wird von Teilen des Kardinalskollegiums kritisch hinterfragt. Sie berufen sich auf amtliche Lehraussagen von Papst Johannes Paul II., der kirchenrechtliche Ausnahmen ausgeschlossen hat.

(rv/kna 19.11.2016 mg)








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