2016-10-03 08:54:00

Schnelle Seligsprechung für Pater Hamel?


Für den von Islamisten ermordeten französischen Priester Jacques Hamel wird ein Seligsprechungsverfahren eröffnet. Das kündigte Rouens Erzbischof Dominique Lebrun nach einer Messe in Hamels Kirche in Saint-Etienne-du-Rouvray am Sonntag an. Wie das Erzbistum am Sonntagabend weiter mitteilte, hob Papst Franziskus die übliche Wartefrist von fünf Jahren nach dem Tod einer Person für den Beginn des Verfahrens auf. Lebrun hatte in dem Gotteshaus in Saint-Etienne-du-Rouvray einen Sühneritus vollzogen und die erste Messe seit der Bluttat gefeiert.

Der 85-jährige Hamel war am 26. Juli während eines Gottesdienstes in seiner Kirche Saint-Etienne von zwei Männern brutal ermordet worden. Die Terrormiliz „Islamischer Staat“ reklamierte die Tat für sich. Papst Franziskus bezeichnete den Geistlichen in einer Gedenkmesse im Vatikan am 14. September als Märtyrer, der „schon selig“ sei.

Damit eine verstorbene Person in katholischen Kirchen offiziell als Seliger oder Heiliger verehrt werden darf, ist üblicherweise eine kirchenamtliches Prüfverfahren nötig. Dieses wird in zwei Schritten im betreffenden Bistum und in Rom durchgeführt. Für eine Seligsprechung ist neben dem Nachweis eines „heroischen Tugendgrads“ auch der Nachweis eines Wunders nötig, das auf Fürbitte des Seligsprechungskandidaten gewirkt wurde. Dieses Erfordernis entfällt bei Märtyrern.

(kna 03.10.2016 pdy)








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