2016-09-20 13:05:00

Österreich: Bischofskonferenz aktualisiert Kinderschutz-Richtlinien


Die Bischofskonferenz hat die seit Juli 2010 geltenden Richtlinien gegen Missbrauch und Gewalt überarbeitet und veröffentlicht. Sie gelten wie bisher für den gesamten kirchlichen Bereich, sowohl für die hauptamtlichen als auch für die ehrenamtlichen Mitarbeiter. „Die aktualisierte Rahmenordnung entspricht inhaltlich den bisherigen Richtlinien und wurde den bereits bewährten Abläufen angepasst“, erläuterte der in der Bischofskonferenz für diese Thematik zuständige Bischof Klaus Küng im Interview mit „Kathpress“: „Neu ist der stärkere Fokus auf Prävention und dass die von den Bischöfen im März beschlossene Rahmenordnung durch die vatikanische Glaubenskongregation offiziell approbiert ist“, so der St. Pöltner Bischof.

Die Jahre seit 2010 „waren eine schmerzhafte Erfahrung, belastend für alle, die daran beteiligt waren. Zugleich war es aber auch ein notwendiger, heilender Vorgang“, so Bischof Küng rückblickend. Von daher sei klar, „dass die Bemühungen um Schutz vor Gewalt und Missbrauch - auch in der Gesellschaft - niemals als abgeschlossen betrachtet werden können und ein ständiger Auftrag für uns alle sind.“ Es sei notwendig, „sehr wachsam zu bleiben und allen Meldungen und Verdachtsmomenten sofort und gemäß den Richtlinien nachzugehen“.

Prävention stärken

Das „größte Anliegen“ sei und bleibe die Prävention, so Küng. Die jetzigen Änderungen waren notwendig geworden, weil sich seit dem Bekanntwerden von Missbrauchsfällen im Frühjahr 2010 ein Großteil der Betroffenen direkt an die von den Bischöfen initiierte „Unabhängige Opferschutzanwaltschaft“ unter der Leitung von Waltraud Klasnic wenden konnten. Es ging dabei um möglichst rasche Hilfe und Beratung im Sinne der Betroffenen. Nachdem in der Folge in allen Diözesen die von der Rahmenordnung geforderten Ombudsstellen eingerichtet und besetzt waren, konnten diese ab 15. Februar 2013 wieder ausschließlich als Erstanlaufstelle fungieren. „Dem entspricht jetzt die in den neuen Richtlinien aktualisierte Verfahrensordnung“, so Küng.

22 Millionen Euro für Opfer

Die neue Rahmenordnung wurde bei der letzten Frühjahrsvollversammlung der Bischofskonferenz in Linz beschlossen, bei der u.a. auch Waltraud Klasnic eine Zwischenbilanz zog. So hat sich Unabhängige Opferschutzkommission seit 2010 mit insgesamt 1.550 Fällen befasst. Davon wurden 1.455 (94 Prozent) zugunsten der Opfer entschieden, 49 Fälle (3 Prozent) wurden abgelehnt und 46 (3 Prozent) waren damals noch nicht entschieden. Die kirchliche „Stiftung Opferschutz“ hat in der Folge alle Entscheidungen der Klasnic-Kommission über finanzielle Hilfen und Therapiekosten für die Opfer umgesetzt. Insgesamt sind von der Unabhängigen Opferschutzkommission bisher Finanzhilfen in der Höhe von 17,6 Millionen Euro und 4,4 Millionen Euro für Therapien, in Summe knapp über 22 Millionen Euro, zuerkannt worden.

(kap 20.09.2016 mg)








All the contents on this site are copyrighted ©.