2016-07-07 13:31:00

D: Frauengemeinschaft lobt „Nein heißt Nein“


Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) begrüßt die Änderung des Sexualstrafrechts, die der Bundestag an diesem Donnerstag beschlossen hat. „Durch das gemeinsame Vorgehen zahlreicher Frauenverbände ist es endlich gelungen, einen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht zu bewirken, der dem Grundsatz ‚Nein heißt Nein‘ folgt“, so kfd-Bundesvorsitzende Maria Theresia Opladen. Dies hätten Frauenverbände seit langem gefordert. Spätestens seit der sogenannten Istanbul-Konvention des Europarates habe hier „dringender Handlungsbedarf für die Bundesregierung“ bestanden. Musste bisher aktive Gegenwehr nachgewiesen werden, sind sexuelle Übergriffe jetzt strafbar, sobald der Täter entgegen dem erkennbaren Willen des Opfers handelt.

„Es stimmt jedoch nachdenklich, dass sich dies politisch erst durchsetzen ließ, seit die Vorfälle in der Kölner Silvesternacht die Lücken unseres Sexualstrafrechts aufzeigen“, so Opladen. Insofern begrüßt die kfd auch die Einführung des neuen Straftatbestandes der sexuellen Belästigung, der unmissverständlich klarmache, „dass auch unsittliche Berührungen oder „Grapschen“ nicht tolerabel sind“.

Kritisch sieht die kfd jedoch neu eingeführte Regelungen: „Beteiligte an einer Gruppe zu bestrafen, aus der heraus eine entsprechende Handlung geschieht, scheint uns einem gewissen Aktionismus vor dem Hintergrund der aufgeladenen öffentlichen Diskussion der letzten Monate geschuldet zu sein.“

Insgesamt bleibe abzuwarten, wie die Umsetzung der Gesetzesreform in der juristischen Praxis aussehen werde. Das Prinzip „Nein heißt Nein“ umzusetzen, erfordere einen Bewusstseinswandel in der Gesellschaft – ähnliches sei bei der Debatte um die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe geschehen, die erst 1997 mit der außerehelichen Vergewaltigung rechtlich gleichgestellt wurde.

(pm 07.07.2016 sk)








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