2016-06-30 13:20:00

D: „Wiederverheiratete entscheiden selbst über Kommunion"


Katholische wiederverheiratete Geschiedene können nach Auffassung des Münsteraner Kirchenrechtlers Klaus Lüdicke selbst darüber entscheiden, ob sie zur Kommunion gehen dürfen oder nicht. Papst Franziskus habe in seinem Schreiben „Amoris laetitia“ (Freude der Liebe) „nachdrücklich“ die Position verworfen, dass Menschen in „irregulären“ Lebensverhältnissen wie Wiederverheiratete mit denen in schwerer Sünde gleichgesetzt werden, sagte Lüdicke im Interview der Münsteraner Bistumszeitung „Kirche+Leben“. Priester könnten daher niemandem mehr mit der Begründung der schweren Sünde die Kommunion verweigern.

Lüdickes Interpretation der Positionen von „Amoris laetitia“ steht damit im Gegensatz zu anderen. Namentlich sieht Kardinal Gerhard Ludwig Müller, der Präfekt der Glaubenskongregation, im päpstlichen Schreiben keine Abkehr von der bisherigen Disziplin.

Nach Ansicht Lüdickes muss die Deutsche Bischofskonferenz keine neuen Regelungen aufstellen. Papst Franziskus habe in dem im April veröffentlichten Schreiben „Amoris laetitia“ betont, es gebe keine Änderungen an den kirchenrechtlichen Normen, keine neue Regel, die auf alle Fälle anzuwenden wäre.

(kna/rv 30.06.2016 gs)








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