Mit einer Sitzung der angereisten Vorsteher der eigenständigen orthodoxen Kirchen
haben am Freitagmorgen die letzten Vorbereitungen des Panorthodoxen Konzils auf Kreta
begonnen. Es soll am Sonntag mit einem feierlichen Gottesdienst eröffnet werden. Die
Kirchenoberen beraten bei ihrer regulären „Kleinen Synaxis“ in der Orthodoxen Akademie
in Kolymvari unter anderem jene Fragen, die durch den Boykott mehrerer Nationalkirchen
entstanden sind.
Angereist sind nach Angaben des Konzilssekretariats außer der Delegation des federführenden
Ökumenischen Patriarchates von Konstantinopel auch die Vertretungen der Serben und
der Rumänen, des Patriarchats von Jerusalem, der orthodoxen Kirchen von Tschechien
und der Slowakei, Polen, Griechenland, Albanien sowie von Zypern. Ihre Teilnahme abgesagt
haben die Patriarchate von Antiochia und von Moskau sowie die Kirchen von Bulgarien
und Georgien. Keine Angabe machte das Sekretariat zur Teilnahme des Patriarchats von
Alexandrien.
Der Erzbischof von Athen und ganz Griechenland, Hieronymos II., erklärte bei seiner
Ankunft auf Kreta: „Wir werden jede Anstrengung unternehmen, die Probleme der Welt,
unserer Gemeinden und unserer Kirche zu sehen und anzugehen und in angemessener Weise
für unsere Zeit und für die Christenheit darauf zu reagieren.“
Die Kirchen, die kurzfristig eine Verschiebung des Konzils gefordert hatten, begründeten
dies mit Kritik an der Verfahrensordnung und inhaltlichen Einwänden gegen die zur
Beratung stehenden sechs Vorlagen über innerorthodoxe Fragen sowie das Verhältnis
zu anderen Kirchen und die Weltverantwortung der Orthodoxie. Das Patriarchat von Antiochia
verwies zudem auf seinen Konflikt mit dem Patriarchat von Jerusalem über die Zuständigkeit
für die orthodoxen Christen im Golf-Emirat Katar.
Die russisch-orthodoxe Kirche hatte eine Sonder-Synaxis ab 10. Juni zur Klärung der
Situation gefordert. Der Ökumenische Patriarch Bartholomaios I. von Konstantinopel
hatte daraufhin erklärt, dass er sich an den Beschluss vom Januar gebunden sehe und
zu einer Änderung der Vorgehensweise nicht ermächtigt sei.
(kap 17.06.2016 sk)
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