2016-06-05 14:51:00

Schweiz: Medizingesetz angenommen - Bischöfe enttäuscht


Die Schweizer Bischöfe sind enttäuscht über die Annahme des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Es geht um eine Änderung, die u.a. die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ausweitet. „Das Ja des Schweizer Stimmvolks zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes hat negative Folgen, was wir bedauern“, so der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, Bischof Charles Morerod, am Sonntag. Das revidierte Gesetz bedeute einen Rückschritt, weil es „den vollständigen Schutz des menschlichen Lebens von seinem Anfang bis zu seinem Ende, von der Zeugung bis zum natürlichen Tod“ gefährde.

Die Schweizer Bischöfe bedauern vor allem die weit gefasste Zulassung der PID. In vielen Fällen würden nun die Embryonen als wahrscheinliche Träger einer Krankheit oder einer Behinderung beseitigt, statt sich des Menschen anzunehmen. Laut Hochrechnungen stimmten am Sonntag rund 62 Prozent der Schweizer Wähler dafür, dass unter bestimmten Bedingungen Gentests an künstlich befruchteten Embryonen vorgenommen werden können, bevor diese in die Gebärmutter einer Frau eingesetzt werden. Paare mit einer schweren Erbkrankheit und Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, dürfen nun PID in Anspruch nehmen. Sie können Embryonen vor der Einsetzung in den Mutterleib auf Chromosomenstörungen wie etwa das Down-Syndrom untersuchen lassen. 

(pm/kath.ch 05.06.2016 mg)








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