2016-06-04 14:28:00

Schweiz: Erneute Abstimmung über PID


Die Schweiz stimmt an diesem Sonntag erneut über die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ab. Zum zweiten Mal binnen eines Jahres geht es darum, ob unter bestimmten Bedingungen Gentests an künstlich befruchteten Embryonen vorgenommen werden dürfen, bevor diese in die Gebärmutter einer Frau eingesetzt werden. Zur Abstimmung steht das überarbeitete sogenannte Fortpflanzungsmedizin-Gesetz, das Richtlinien zur Anwendung der PID enthält und die Durchführung von Untersuchungen an Embryonen regelt. Demnach dürften Paare mit einer schweren Erbkrankheit und Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, PID in Anspruch nehmen. Letztere könnten Embryonen vor der Einsetzung in den Mutterleib auf Chromosomenstörungen wie etwa das Down-Syndrom untersuchen lassen.

Die Neuregelung ist umstritten. Befürworter verweisen auf eine Optimierung der Fortpflanzungsmedizin und eine Vermeidung von Risiken für Frau und Kind. Gegner, darunter die Kirchen, fürchten, dass Menschen mit genetischen Erkrankungen das Recht auf Leben verweigert werde; sie warnen vor einer Diskriminierung von Behinderten.

(kna 04.06.2016 ord)








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