2016-05-11 12:20:00

Italien: Bischöfliche Kritik an Partnerschafts-Gesetz


Kurz vor der geplanten Verabschiedung eines Gesetzes zur rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in Italien hat die Kirche erneut deutliche Kritik geäußert. Das Gesetz setze falsche Prioritäten, sagte der Generalsekretär der Italienischen Bischofskonferenz, Bischof Nunzio Galantino. Zugleich missbilligte Galantino das Vorgehen der Regierung von Ministerpräsident Matteo Renzi. Sie hat die für Mittwoch Nachmittag vorgesehene Abstimmung mit der Vertrauensfrage verbunden, um den Druck auf die Abgeordneten zu erhöhen und das Verfahren zu beschleunigen. „Natürlich hat die Politik ihre eigene Logik und ihre eigenen Bedürfnisse, möglicherweise hat sie auch ihre Gründe, aber die Vertrauensabstimmung stellt oft eine Niederlage für alle dar,“ so Galantino im Interview mit Radio Vatikan. Mit dieser Abstimmungsweise sind Änderungsanträge unmöglich. Die Mitglieder der Abgeordnetenkammer können den Gesetzentwurf nur in der vorgelegten Form annehmen oder ablehnen.

Nötig sei eine Politik, die Familien, die aus Vater, Mutter und Kind bestünden, sehr viel mehr Aufmerksamkeit schenke, so Galantino weiter. „Die Familie spielt nicht nur eine nachgeordnete oder untergeordnete Rolle. Die Gesellschaft muss verstehen, dass das ein Thema ist, das nicht nur der Kirche wichtig ist. Es muss wirklich allen, der gesamten Gesellschaft am Herzen liegen.“

Der italienische Senat, die zweite Kammer des italienischen Parlaments, billigte den Gesetzentwurf bereits im Februar mit großer Mehrheit. Er orientiert sich weitgehend am deutschen Modell. Behörden sollen eingetragene gleichgeschlechtliche Partner nun wie Eheleute behandeln, auch im Todesfall sind beide gleichgestellt. Die Möglichkeit der Adoption der Kinder des Lebenspartners wurde jedoch nach großen Widerständen aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Italiens Bischöfe haben den Gesetzentwurf wiederholt kritisiert.

Italien ist bislang das einzige Land in Westeuropa, in dem gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich nicht anerkannt sind. Italien war deswegen im vergangenen Sommer vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gerügt worden.

 

(rv 11.05.2016 ord)








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