2016-04-15 12:22:00

EU: Neues Datenschutzrecht Herausforderung für die Kirche


Die neuen Datenschutzregeln der EU gelten auch für Kirchen. Am Donnerstag hat das Europaparlament in Straßburg grünes Licht für die EU-Datenschutzverordnung gegeben. Nach Artikel 91 müssen nun auch Kirchen und Religionsgemeinschaften ihre Vorschriften mit den neuen Regeln in Einklang bringen. Das Sekretariat der EU-Bischofskommission COMECE in Brüssel teilte in einer Stellungnahme mit, die neue Datenschutzverordnung wirke sich direkt und indirekt auf verschiedene Bereiche der Kirche aus. Darunter fielen zum Beispiel bestehende Datenschutzregeln, der Status von Kirchen und Religionsgemeinschaften, sensible Daten und die Achtung der Religionsfreiheit. Allgemein bewerte die COMECE die Verordnung positiv und begrüße eine generelle Modernisierung der EU-Regeln. Die Anwendung der Verordnung werde jedoch „zu Herausforderungen für die Kirche und weniger Flexibilität“ im Umgang mit Daten führen. Insgesamt seien die Daten der Bürger bei einer korrekten Anwendung der neuen Regeln besser geschützt - auch in Bezug auf Kirche, hieß es.

Es sei wichtig, dass die besondere Rolle der Kirchen durch die neue EU-Gesetzgebung berücksichtigt werde, sagte der Europaabgeordnete Axel Voss (CDU) zu den neuen Regelungen. Dennoch sei das kein „Freifahrtschein“. Die Kirchen müssten sich ebenfalls am neuen Datenschutzrecht orientieren; dies gelte insbesondere für die Rechte des Einzelnen.

Mit der Datenschutzverordnung werden die 28 unterschiedlichen Regelungen zum Umgang mit Daten EU-weit vereinheitlicht. Unternehmen und Organisationen dürfen die Daten ihrer Kunden und Mitglieder nun nicht mehr einfach weitergeben, sondern müssen sie vorher fragen. Bei Verstößen drohen ihnen Strafen. Nach der Veröffentlichung der Verordnung im EU-Amtsblatt Anfang Mai haben alle beteiligten Akteure zwei Jahre Zeit, ihre Regeln mit der Verordnung in Einklang zu bringen. 

(kap 15.04.2016 rs)








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