2016-03-29 10:41:00

Malaysia: Rekonvertierung zum Christentum rechtmäßig


Ein malaiisches Gericht hat entschieden, dass die Konvertierung von Kindern zum Islam nicht permanent sein muss. Menschrechtsorganisationen und Vertreter der Gemeinschaft der Kirchen in Sarawak begrüßten das Urteil als Meilenstein für die Religionsfreiheit im Land. Konkret ging es um einen 41-jährigen Christen, der als zehnjähriges Kind von seinen Eltern zum Islam konvertiert worden war. Auch sein Name wurde, wie üblich, entsprechend geändert. 1999 ließ er sich allerdings wieder christlich taufen und wollte auch seine Dokumente, mit Wiederannahme seines Geburtsnamens, entsprechend geändert wissen. Die zuständigen staatlichen Stellen verwehrten dies bislang stets mit Hinweis auf eine dies autorisierende Bescheinigung, die von einem Schariagericht ausgestellt werden müsse – de facto konnten Rekonvertierer ihren neuen Glaubensstatus also nicht offiziell leben.

„Wir sind dem Kuching High Court dankbar dafür, dass er zu einem fairen und richtigen Urteil im Einklang mit dem Gesetz gekommen ist“, lobte die Vereinigung der Kirchen das Urteil in einem Pressestatement. „Wir fordern nun die Regierung auf, dieses Urteil zu respektieren und die Religionsfreiheit zu garantieren, sowie die verfassungsrechtlich festgeschriebenen Rechte und Freiheiten für alle Bürger Malaysias hochzuhalten“.

Dem Urteilsspruch nach ist es rechtmäßig, dass der ehemalige Christ zu seinem ursprünglichen Glauben zurückgekehrt sei. In der Begründung führten die Richter nicht nur das Recht auf Religionsfreiheit an, sondern auch die Tatsache, dass der Kläger zum Zeitpunkt der Konversion zum Islam minderjährig gewesen sei. Auch die muslimische Gruppe „Sisters in Islam“ ließ den Angaben nach verlauten, dass die Entscheidung des Gerichtshofes in Einklang mit den Prinzipien des Islam, wie Mitgefühl und Toleranz, sowie mit den durch die Verfassung garantierten Rechten stünde.

(ucanews 29.03.2016 cs)








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