2016-03-23 12:13:00

Österreich: Abdullah-Zentrum verurteilt Missbrauch von Religion für Gewalt


Das Wiener internationale König-Abdullah-Dialogzentrum (KAICIID) hat die jüngsten Terroranschläge in Brüssel und Istanbul scharf verurteilt: „Nach den verabscheuungswürdigen Terrorattacken trauern wir um die unschuldigen Opfer und sprechen den Angehörigen und Freunden der Terroropfer unser tiefstes Mitgefühl aus“, heißt es in einer am Mittwoch verbreiteten Stellungnahme des interreligiös besetzen Leitungsgremiums des Zentrums.

Die Terroristen „und jeder andere, der solche Angriffe gut heißt", handelten ausschließlich aus dem Motiv Hass heraus, betonte das aus Vertretern von Islam, Christentum, Judentum, Buddhismus und Hinduismus zusammengesetzte KAICIID-Direktorium: „Als Vertreter verschiedener Religionen, die geeint sind durch die gemeinsame Vision von Frieden und Dialog, verurteilen wir mit einer gemeinsamen Stimme jeden Versuch, Religion zu missbrauchen, um jedwede Form von Gewalt zu rechtfertigen."

Die Religionsvertreter riefen dazu auf, in der aktuellen Situation zusammen zu stehen und gemeinsam zu zeigen, „dass unsere Werte der Gewaltlosigkeit und des Friedens stärker sind als Gewalt". Ziel von Terroranschlägen sei die Zerstörung des sozialen Zusammenhalts sowie des gegenseitigen Vertrauens. „Wenn wir der Angst, dem Misstrauen und dem Hass gegenüber unseren Nachbarn nachgeben, dann spielen wir den Terroristen nur in die Hände", betonten die KAICIID-Vertreter.

Das neunköpfige Direktorium des Abdullah-Zentrums besteht aus hochrangigen Vertretern der fünf großen Weltreligionen. Zu den Mitgliedern zählen u.a. der Sekretär des Päpstlichen Rates für den interreligiösen Dialog, Bischof Miguel Angel Ayuso Guixot, der orthodoxe Metropolit Emmanuel Adamakis, der Rabbiner David Rosen und der Berater des höchsten libanesischen Muftis, Muhammad Al-Sammak. Das internationale Zentrum mit Sitz in Wien wird von Saudi-Arabien, Österreich und Spanien getragen. Der Heilige Stuhl hat den (Sonder-)Status eines beobachtenden Gründungsmitglieds.

(kap 23.03.2016 gs)








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