2016-02-26 10:50:00

Österreich: Keine Ehe für gleichgeschlechtliche Partner geplant


Das österreichische Justizministerium sieht keine Veranlassung, das Rechtsinstitut der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Das geht aus einer Stellungnahme des Ministeriums zu der parlamentarischen Bürgerinitiative „Ehe Gleich“ hervor, die eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare fordert.

In seiner Stellungnahme weist das Ministerium darauf hin, dass die Frage, ob die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare eingerichtet werden soll, in verschiedenen Staaten durchaus unterschiedlich geregelt werde. Der österreichische Gesetzgeber habe in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft „einen wesentlichen Schritt für das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Menschen in Österreich gesetzt“, heißt es wörtlich. Dieses Gesetz eröffne gleichgeschlechtlichen Menschen zwar nicht die Ehe, regle aber das Zusammenleben in weitgehender Annäherung an die Ehe. Zu diesem Konzept hätten sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als auch der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass dem nationalen Gesetzgeber hier ein Gestaltungsspielraum zukomme und er nicht zur Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verpflichtet sei.

Aus grundrechtlicher Sicht bedürfe es daher nicht zwingend nur einer Form des Lebensbundes für gleich- oder verschiedengeschlechtliche Menschen. Entscheidend sei aber, „dass es keine sachlich nicht gerechtfertigte Diskriminierung einer der gewählten Lebensformen im Verhältnis zur jeweils anderen gibt", hält das Justizministerium fest. Das Ministerium weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gleichgeschlechtlichen Personen mit Beginn des Jahres 2016 die gemeinsame Adoption eines Kindes offensteht.

 

(kap 26.09.2016 cs)








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