Am Holocaustgedenktag hat Israel am Mittwoch ein Gnadengesuch Adolf Eichmanns veröffentlicht.
Der 1961 wegen Kriegsverbrechen zum Tod durch Erhängen verurteilte Nationalsozialist
habe sich damit zwei Tage vor Vollstreckung des Urteils am 31. Mai 1962 an den damaligen
israelischen Präsidenten Jitzhak Ben-Zvi gewandt, berichteten israelische Medien.
Zu den bei einem Gedenkakt in der Jerusalemer Residenz von Präsident Reuven Rivlin
erstmals öffentlich präsentierten Dokumenten gehört den Angaben zufolge auch Ben-Zvis
Antwortschreiben, in dem er das Gnadengesuch als ungerechtfertigt ablehnt.
Die Richter hätten einen „kritischen Fehler“ bei der Beurteilung seiner Persönlichkeit
gemacht, schrieb Eichmann laut Bericht als Begründung für sein Gnadenbesuch. Eichmann
argumentierte, er sei nie in einer derart hochrangigen Position gewesen, aus der er
die Judenverfolgung habe überwachen können. Auch habe er nie Anordnungen in seinem
Namen erlassen, sondern immer auf Befehl gehandelt. Eichmann plädierte in seinem Schreiben
an Ben-Zvi auf unschuldig und bat um Nichtvollstreckung des Todesurteils. Laut Bericht
hatten sich auch die Ehefrau Eichmanns sowie dessen fünf Brüder an den israelischen
Präsidenten gewandt.
Adolf Eichmann schloss sich 1932 den österreichischen Nazis an und trat später in
die SS ein. 1935 wurde er in eine damals neu geschaffene, speziell für Juden zuständige
Abteilung versetzt. Nach dem Krieg tauchte er unter und floh nach Argentinien. Von
dort entführte ihn der israelische Geheimdienst Mossad im Mai 1960. Im Eichmann-Prozess,
der im April 1961 vor dem Jerusalemer Bezirksgericht begann, warf die Anklage ihm
unter anderem Verbrechen gegen das jüdische Volk, Verbrechen gegen die Menschheit
und Kriegsverbrechen vor. Nach 275 Stunden Verhör und mehr als 3.500
Seiten verkündete das Gericht im Dezember 1961 das Todesurteil.
(rv 27.01.2016 no)
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