2015-12-15 15:13:00

Aus für ungarisches Kloster in der Slowakei


Die Erzdiözese Trnava hat am Dienstag das endgültige Ende für die ungarische Benediktinerkommunität in Komarno bestätigt. Der Tyrnauer Erzbischof, Jan Orosch, hatte vor einem Jahr der Kommunität mit einem Dekret die rechtliche Basis entzogen. Die Kommunität gehörte zur Ungarischen Benediktinerkongregation. Nach langer juridischer Prüfung im Vatikan konnte sich Orosch gegen die Kongregation durchsetzen. Ein Jahr nach Erlass des Auflösungsdekrets habe nunmehr der Heilige Stuhl die Rechtmäßigkeit der Streichung der Komorner Benediktiner aus dem Register der juristischen Personen bestätigt, die ihre Rechtssubjektivität von der römisch-katholischen Kirche in der Slowakei ableiteten, so die Erzdiözese.

Wie die Pressestelle schreibt, habe die zuständige vatikanische Ordenskongregation „nach Anhörung der Meinung des vatikanischen Staatssekretariats und nach sorgfältiger Untersuchung der Lage der Benediktinerkommunität in Komarno festgestellt, dass die für sie vom damaligen Erzbischof von Trnava, Jan Sokol, mit Dekret vom 12. September 1990 erstellten Bedingungen für die Existenz der Ordensgemeinschaft nicht eingehalten“ worden seien. Denn „anstatt die benediktinische Präsenz in der Slowakei zu unterstreichen und die pastorale Sorge um die hiesigen ungarischen Gläubigen zu unterstützen“, sei die Benediktkommunität Komarno „zu einer Quelle des Missverständnisses mit der örtlichen Kirchengemeinschaft“ geworden.

Mit der Verordnung der vatikanischen Kongregation vom 13. November 2015 sei auch von höchster kirchlicher Stelle „definitiv und offiziell“ bestätigt worden, dass „sämtliches bewegliche und unbewegliche Eigentum der Kommunität auf dem Gebiet der Slowakischen Republik den kirchlichen Einheiten der lateinischen Kirche in der Slowakei“ zufalle, heißt es weiter. Die benediktinischen Besitztümer dürften nicht veräußert oder anderen Zwecken zugeführt werden. Sie verblieben „unter der Kontrolle des zuständigen Diözesanbischofs“. Dadurch könnten sie im Fall der „Gründung einer neuen unabhängigen Benediktinerkommunität im Rahmen der Slawischen Benediktinerkonföderation dieser zur Verwaltung übergeben“ werden.

(kap 15.12.2015 mg)








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