2015-11-06 14:43:00

Deutschland verbietet organisierte Beihilfe zum Suizid


Organisierte Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland künftig verboten. Nach einer zweijährigen Debatte entschied der Bundestag am Freitag mit breiter Mehrheit ein Gesetz, das die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Nahestehende Personen sind aber von der Strafandrohung ausgenommen. Angebote wie jenes des Vereins „Sterbehilfe Deutschland“ von Roger Kusch sind damit in Deutschland künftig untersagt.

Der Entwurf der Abgeordneten um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) erhielt im Stimmzettelverfahren schon in der Zweiten Lesung überraschend mehr Stimmen als alle anderen Vorlagen einschließlich der Nein-Stimmen. In der Dritten Lesung setzte er sich mit 360 Ja-Stimmen bei 233 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen durch. Gegner einer Strafbarkeit führten in der Debatte das Selbstbestimmungsrecht am Ende des Lebens ins Feld und warnten vor einer Kriminalisierung der Ärzte. Befürworter des Verbots verwiesen auf den Schutzauftrag des Grundgesetzes und warnten vor wachsendem Druck auf Schwerkranke, Alte und Depressive bei einem Regelangebot von Beihilfe.

(kna 06.11.2015 ma)








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