2015-11-05 12:45:00

Katholische Kirche begrüßt Bundestagsbeschluss zu Hospizen


Die katholische Kirche hat die vom Bundestag beschlossene Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland begrüßt. „Schwerkranke und sterbende Menschen müssen in Deutschland gut versorgt und begleitet in Würde sterben können - egal, ob sie sich zu Hause, in einem Krankenhaus, in einem Pflegeheim oder im Hospiz befinden“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn.

Die beschlossenen Regelungen könnten wesentlich zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der palliativen und hospizlichen Versorgung beitragen, lobte der Münchner Erzbischof. Erfreulich sei, dass auch die Einrichtung von multiprofessionellen Palliativdiensten in Krankenhäusern noch in den Gesetzentwurf aufgenommen worden sei.

Möglichen Nachbesserungsbedarf sieht Marx bei der Versorgung sterbenskranker Menschen in Pflegeheimen. Zu vermuten sei, dass der vorgesehene Personalschlüssel für die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase dort nicht ausreiche. Deshalb sollte hier alsbald nachgebessert werden. Mit Blick auf die am Freitag im Bundestag anstehende Abstimmung über die Suizidbeihilfe forderte Marx ein „kraftvolles Zeichen gegen die Möglichkeit, Geschäfte mit dem Tod zu machen“. Der Kardinal sprach sich erneut für ein Verbot jeder organisierten Form von Suizidbeihilfe aus.

Auch der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßte den Bundestagsbeschluss. „Ambulante und stationäre Hospizeinrichtungen sind damit ausreichend finanziert, um Menschen am Ende ihres Lebens gut zu begleiten. Auch in Krankenhäusern können Patienten jetzt stationsübergreifend palliativ durch multiprofessionelle Teams versorgt werden“, betonte der Generalsekretär des katholischen Wohlfahrtsverbandes, Georg Cremer, auf Anfrage. „In stationären Pflegeeinrichtungen brauchen wir jedoch mehr Personal, um sterbenskranke Menschen würdig zu versorgen. An dieser Stelle enttäuscht der Gesetzesbeschluss.“

 

(kna 05.11.2015 cz)








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