2015-11-03 14:22:00

D: Kardinal Marx gegen „organisierte Suizidbeihilfe“


Kardinal Reinhard Marx hat sich gegen „organisierte Sterbehilfe“ geäußert. Der Bundestag wird am Donnerstag ein Gesetz zur Stärkung der Palliativ- und Hospizversorgung verabschieden – sie will Schmerzen lindern und den Sterbenden mitmenschlich begleiten. Am Freitag steht dann die Entscheidung über eine mögliche rechtliche Regelung der Beihilfe zum Suizid an. „Geschäftsmäßig organisierte Hilfe zum Suizid darf es in Deutschland nicht geben“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz am Montagabend bei einem Gottesdienst in München. Zugleich rief er die Abgeordneten auf, im Bundestag für eine Ausweitung der Hospiz- und Palliativmedizin zu stimmen. Es gelte, eine neue Qualität der Palliativmedizin voranzubringen, bei der sich die Kirche gerne einbringen wolle.

Vier Gesetzesentwürfe liegen vor

Für das Votum über die Suizidbeihilfe liegen im Bundestag vier Gesetzentwürfe vor. Die Bandbreite reicht von einem grundsätzlichen Verbot der Beihilfe bis hin zu Sonderregelungen für Ärzte, die die ausdrückliche Erlaubnis erhalten sollen, bei Suiziden mithelfen zu dürfen. Für Debatte und Abstimmung wurde der Fraktionszwang aufgehoben. Die meisten Chancen werden dem Gesetzentwurf von Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD) und Elisabeth Scharfenberg (Grüne) eingeräumt. Er will die kommerzielle „gewerbsmäßige“ Suizidbeihilfe und auch jede auf Wiederholung angelegte „geschäftsmäßige“ Suizidbeihilfe unter Strafe stellen. Die Beihilfe zur Selbsttötung im Einzelfall soll demgegenüber wie bisher in Deutschland grundsätzlich straffrei bleiben. Bisher haben weit über 200 Abgeordnete aus allen Fraktionen den Gesetzentwurf von Brand/Griese unterschrieben, darunter auch die Parteichefs Angela Merkel (CDU) und Sigmar Gabriel (SPD).

(pm/kna 03.11.2015 mg)








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