2015-10-16 14:38:00

Pakistan: Mehr Blasphemie-Anklagen als je zuvor


In Pakistan wurden im vergangenen Jahr mit 1.400 Fällen von Beleidigung gegen den Islam mehr als je zuvor registriert. In 800 Fällen seien dabei die Muslime selbst die Beschuldigten. Der Jurist Syed Mumtaz Shah meint, es sei selbst für Rechtsanwälte gefährlich geworden, Angeklagte im Blasphemieprozess zu vertreten.

Nach pakistanischem Strafrecht droht für vorsätzliche Beleidigung religiöser Gefühle Geld- oder Gefängnisstrafe, für Koranschändung lebenslange Haftstrafe und nach neuster Erweiterung des Paragraphen für die Verunglimpfung des Propheten Mohammed die Todesstrafe. Seit der Novellierung im Jahr 1986 kamen bis 2013 rund 1.300 Menschen aufgrund der Religionsbeleidigung vor Gericht, das Todesurteil wurde bisher noch nicht vollstreckt. Allerdings kam es zu zahlreichen Fällen von Lynchjustiz. Der Strafrechtsparagraph 295 geriet wegen der missbräuchlichen Anwendung und der Möglichkeit der Verleumdung wiederholt in Kritik.

Aus den Statistiken der Pakistanischen Kommission für Menschenrechte geht hervor, dass im Jahr 2014 drei angeklagte wegen Blasphemie zum Tode verurteilt wurden, in sechs Fällen das Urteil „lebenslange Haft“ lautete und drei Angeklagte zu je zwei Jahren Haft verurteilt wurden. Die Zahlen wurden bei der Fachtagung „Menschenrechte, Religionsfreiheit, soziale Inklusion und politisches Mitwirken von Minderheiten“ des „Pakistan Institute of Labour Education and Research“ bekannt gegeben.

(kap 16.10.2015 vs)








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