2015-08-31 12:53:00

D: Bischöfe halten an Kirchenasyl fest


Die Bischöfe halten weiterhin an der Praxis des Kirchenasyls fest. Das schreibt die Bischofskonferenz einer Handreichung, die sie am Montag veröffentlichte. Weiter betonen die Bischöfe darin, dass die Hilfe für Flüchtlinge „keinerlei Sonderrecht gegenüber dem Staat beansprucht“. Wie die KNA hinweist, hatten zu Jahresbeginn Äußerungen von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere eine kontroverse Debatte zum Thema Kirchenasyl ausgelöst.

Über die Gewährung eines Kirchenasyls könne stets nur vor Ort entschieden werden, betont die Bischofskonferenz in einer Medienmitteilung vom Montag. Eine Kirchengemeinde oder Ordensgemeinschaft müsse „nach bestem Wissen und Gewissen prüfen“, ob ein Kirchenasyl im konkreten Einzelfall tatsächlich das letzte Mittel zur Abwendung humanitärer Härten sei. Für diese oft schwierige Abwägung stelle die Handreichung wertvolle orientierende Anhaltspunkte zur Verfügung.

293 Fälle

Aktuell sind bundesweit 293 Fälle (mit 454 betroffenen Personen) bekannt, in denen Kirchengemeinden oder Ordensgemeinschaften von Zurück- oder Abschiebung Bedrohte vorübergehend in kirchlichen Räumen aufgenommen haben. Dies markiert einen deutlichen Zuwachs im Vergleich zum August 2014, als die Statistik der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ 135 Fälle (mit 244 betroffenen Personen) ausgewiesen hatte. Zieht man allerdings in Betracht, dass die Zahl der Flüchtlinge insgesamt angestiegen ist und die Bundesregierung für 2015 mittlerweile mit bis zu 800.000 Asylverfahren rechnet, bewegt sich die Zahl der Kirchenasylfälle weiterhin auf einem niedrigen Niveau.

(pm/kna 31.08.2015 mg)








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