2015-08-02 12:24:00

Neues Arbeitsrecht in katholischer Kirche nicht bundesweit


Seit Samstag gilt in der katholischen Kirche in der Bundesrepublik ein neues Arbeitsrecht. Künftig gilt, dass kirchliche Mitarbeiter bei Scheidung und standesamtliche Heirat nur noch in Ausnahmefällen gekündigt werden dürfen. Auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare gilt nicht mehr automatisch als Hindernis für eine Arbeitseinstellung in einer Einrichtung unter kirchlicher Trägerschaft. Allerdings werden die neuen Regelungen nicht bundesweit umgesetzt, sondern nur in 23 der 27 Bistümern. Die bayerischen Bistümer Eichstätt, Regensburg und Passau scheren wegen inhaltlicher Bedenken aus und übernehmen die neuen Regelungen zunächst nicht. Auch das derzeit vakante Erzbistum Berlin wendet die geänderten Regeln noch nicht an, dürfte sie aber nach Amtseinführung des neuen Erzbischofs Heiner Koch im September in Kraft setzen, berichtet die FAZ am Sonntag.

Für die Kirchen gelten beim Arbeitsrecht traditionell besondere Bestimmungen. Die Änderungen in der katholischen Kirche hatten die deutschen Bischöfe im Frühjahr per Mehrheitsbeschluss auf den Weg gebracht. Allerdings ist es jedem Bischof überlassen, ob er die neue sogenannte Grundordnung in seiner Diözese auch anwendet. Konservative Kirchenleute sehen Probleme bei der praktischen Umsetzung und befürchten, der neue Ansatz könnte der Kirchenlehre zuwiderlaufen.

(faz 02.08.2015 mg)








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