2015-07-22 11:24:00

Pakistan: Todesstrafe gegen Asia Bibi suspendiert


Eine gute Nachricht aus Pakistan: Die Todesstrafe für Asia Bibi wird ausgesetzt, und ihr Fall muss neu verhandelt werden. Das hat das Oberste Gericht Pakistans an diesem Mittwoch in Lahore verfügt. Die Christin Asia Bibi war vorher in erster und zweiter Instanz der Blasphemie für schuldig befunden worden und sollte gemäß den Blasphemiegesetzen durch den Strang hingerichtet werden. Wie der vatikanische Fidesdienst an diesem Mittwoch berichtet, hat das Höchstgericht die Berufungsbeschwerde des Anwalts von Asia Bibi akzeptiert. Das Verfahren wird am Obersten Gericht neu verhandelt. Der pakistanische Menschenrechtler Cecil S. Chaudry, der als Direktor der Nationalen Kommission für Gerechtigkeit und Frieden die pakistanische Bischofskonferenz berät, sagte uns:

„Das ist, wofür wir gekämpft haben: dass Gerechtigkeit hergestellt wird. Das Höchstgericht war wirklich die letzte Tür, bei der wir um Gerechtigkeit anklopfen konnten. Man hat eingesehen, dass in dem Verfahren Fehler gemacht  wurden, sodass es eine Revision braucht; denn jemand, der schuldlos ist, sollte am Galgen enden.“

Das Todesurteil für Asia Bibi fiel vor bald fünf Jahren. Wie lange es nun dauern könnte, bis die höchste Instanz ein unwiderrufliches Urteil fällt, kann der christliche Menschenrechtler nicht sagen.

„Ich bin kein Jurist, aber es wird seine Zeit dauern und wir sollten ein finales Urteil nicht in Kürze erwarten. Aber schon die Tatsache, dass das Höchstgericht den Fall aufrollen wird, bedeutet, man will das ordentlich tun, ehe man das Urteil fällt.“

Asia Bibi ist zu einem Symbol für die Christenverfolgung in Pakistan geworden. Menschenrechtler auf der ganzen Welt – auch zwei Päpste - setzten sich für die Christin ein; der Fall zog auch im Land selbst immer weitere Kreise, erinnert Cecil Chaudry.

„Dieser Fall hat ja auch zur Ermordung von Schlüsselfiguren im Land beigetragen, erinnern wir uns an den Minderheitenminister Shabaz Bhatti, der einem Mord zum Opfer fiel (weil er für Asia Bibi eintrat). Und so glaube ich wirklich, dass der internationale Druck zur Bewusstseinsbildung in der pakistanischen Regierung beigetragen hat, so man sich sorgt, wie die Welt auf Pakistan schaut. Ja, der internationale Druck war hilfreich.“

Indirekt war das Verdikt des Höchstgerichts in Lahore zu Asia Bibi auch ein Kommentar auf die umstrittenen Blasphemiegesetze des Landes, analysiert Chaudry.

„Wir haben alle Beispiele gesehen, wie die Blasphemie-Gesetze heute ja auch die  Bevölkerungsmehrheit angreift. Eine Menge Muslime werden der Blasphemie beschuldigt. Das zeigt, dass das Gesetz missbraucht wird für persönliche Zwecke. Das haben wir von Anfang an gesagt: es ist nicht an sich ein schlechtes Gesetz, aber ein Gesetz, das missbraucht wird. Pakistan muss geeignete Schritte setzen, um den Missbrauch des Gesetzes zu verhindern.“

Hintergrund

Der Pakistanerin Asia Bibi wird vorgeworfen, sie hätte sich blasphemisch gegen den Propheten Mohamed geäußert. Sie sitzt im Gefängnis von Multan in der Provinz Punjab in Einzelhaft - auch um sie vor Gewalt im Gefängnis zu schützen. Im November 2010 war sie zum Tod durch Erhängen verurteilt worden. Sie war für schuldig befunden worden, den Propheten beleidigt zu haben. Beim Wasserholen sei sie von anderen Frauen aufgefordert worden, sich zum Islam zu bekehren, weil die Frauen sonst das geholte Wasser nicht trinken könnten, so die übereinstimmenden Schilderungen. Bibi weist aber bis heute den Vorwurf zurück, sie habe anschließend Beleidigungen ausgesprochen. Nur mit Mühe konnte sie damals durch die Polizei vor einem Mob geschützt werden, der sie direkt töten wollte.

Das Blasphemiegesetz, der juristische Hintergrund der Verurteilung, steht international in der Kritik. Zahlreiche Politiker, NGOs, der Weltkirchenrat und religiöse Führer hatten sich bislang erfolglos für eine Freilassung der Christin eingesetzt, darunter auch die Päpste Benedikt XVI. und Franziskus. Letzterer hatte im vergangenen April den Ehemann und eine Tochter der Christin empfangen und mit ihnen gebetet.

 

(fides 22.07.2015 ord)








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