2015-07-17 11:02:00

Großbritannien: Kein Töten auf Verlangen


In Großbritannien bleiben Suizidbeihilfe und Tötung auf Verlangen verboten. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof wies am Donnerstag in Straßburg zwei Klagen gegen die britischen Gesetze als unzulässig zurück. Damit scheiterten zwei Britinnen mit dem Versuch, Beihilfe zum Suizid unter Verweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention einzuklagen. Beihilfe zum Suizid ist in Großbritannien ein Straftatbestand und kann mit bis zu 14 Jahren Haft belegt werden. Laut britischen Medien reisen immer wieder todkranke Briten in die Schweiz, um dort mit Hilfe von Sterbehilfeorganisationen ihr Leben zu beenden.

(kna/kap 17.07.2015 ord)








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