Zehn Christinnen müssen sich vor einem Gericht im Sudan wegen Verletzung von muslimischen Bekleidungsvorschriften verantworten. Darauf weist die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) mit Sitz in Göttingen hin. Den Studentinnen im Alter von 20 bis 22 Jahren drohe eine Geldstrafe oder sogar die Auspeitschung. Sie hatten am letzten Donnerstag an einem religiösen Fest einer Baptistengemeinde in der sudanesischen Hauptstadt Khartum teilgenommen. Beim Verlassen des Gotteshauses im Stadtteil El Izba nahmen Polizisten sie wegen angeblich „skandalösen Aussehens“ festgenommen. Die jungen Frauen trugen lange Hosen und Blusen. Gegen zehn Studentinnen wurden gemäß Paragraph 152 des Strafgesetzbuches Verfahren wegen „Verletzung der öffentlichen Moral“ aufgenommen. Gegen zwei Festgenommene wurden hingegen keine Verfahren eingeleitet. Am Sonntag fand die erste Gerichtsverhandlung gegen einige der Verhafteten statt. Der Prozess soll am 6. Juli fortgeführt werden.
„Das Verfahren gegen die jungen Frauen zeigt, wie schwierig die Lage von Christen im überwiegend muslimischen Sudan ist“, erklärte der Afrikareferent des Verbands, Ulrich Delius, am Montag. Delius erinnerte auch an das Schicksal von zwei seit Dezember 2014 und Januar 2015 inhaftierten Pastoren. Ihnen drohe wegen angeblicher Spionage sowie der Missachtung islamischer Regeln das Todesurteil; dabei hätten sie lediglich ihren Glauben praktiziert.
Weltweite Beachtung hatte 2014 der Fall der sudanesischen Christin Meriam Ibrahim gefunden. Wegen angeblichen Glaubensabfalls hatten die sudanesischen Gerichte sie zum Tod verurteilt, obwohl sie selbst beteuerte, immer Christin gewesen zu sein. Nach massivem internationalem Druck verzichtete Khartoum auf die Vollstreckung der Todesstrafe. Die 27-jährige Ärztin durfte schließlich mit ihren beiden kleinen Töchtern – die jüngere wurde im Gefängnis geboren - in die USA zu ihrem Mann ausreisen. Zuvor traf sie Papst Franziskus in Rom.
(pm/rv 29.06.2015 sk)
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