2015-06-15 08:46:00

Schweizer für Embryonentests


Die Schweizer haben für die Freigabe der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) gestimmt. Tests an Embryonen könnten damit künftig in großem Umfang erlaubt werden. Nach Angaben des Forschungsinstitutes gfs.bern votierten 61,9 Prozent für entsprechende Änderungen der Verfassung, 38,1 stimmten dagegen. Regierung und Parlament wollen das geltende Verbot gentechnischer Untersuchungen an Embryonen abschaffen. Die Kirchen sind unter Verweis auf den Schutz des Lebens für die bestehende Regelung. Die politischen Parteien vertreten ebenso wie Behindertenorganisationen
unterschiedliche Positionen.

Die Schweizer Bischofskonferenz warnte vor negativen Folgen einer Annahme der PID-Vorlage. Das Ja zur PID sei ein „Rückschritt für die Wahrung des vollständigen Schutzes des menschlichen Lebens von seinem Anfang bis zu seinem Ende“, heißt es in einer am Sonntag veröffentlichten Stellungnahme der Bischöfe. Sie betonen, bei der PID gehe es nicht darum, Krankheiten zu behandeln. Diese würden vielmehr umgangen, indem man die Embryonen als Träger der Krankheit beseitige. Es bestehe die Gefahr, „dass in künftigen Schritten Designerbabys möglich“ würden, sagte der Bischofskonferenz-Vorsitzende und Bischof von St. Gallen, Markus Büchel.

Er kündigte das Engagement der Bischöfe für ein geplantes Referendum zum Fortpflanzungsmedizingesetz an. „Die SBK wird es im Sinne des Neins zur Verfassungsänderung ideell unterstützen, jedoch selbst keine Unterschriftensammlungen durchführen noch dem Referendumskomitee beitreten“, sagte er. Wenn es um den Schutz des Lebens gehe, nehme die Kirche auch politisch Stellung.

Mit dem Ja zur Verfassungsänderung könnten genetische Untersuchungen an Embryonen, die im Reagenzglas erzeugt wurden, künftig in großem Umfang erlaubt werden. Alle Paare, die eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen, sollen demnach auf die PID zurückgreifen können. Nicht angewendet werden darf das Verfahren, „um beim Kind bestimmte Eigenschaften herbeizuführen oder um Forschung zu betreiben“, wie es in der Vorlage heißt.

(kna 15.06.2015 sk)








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