Am Sonntag stimmen die Schweizer über die umstrittene Vorlage zur Freigabe der Präimplantationsdiagnostik (PID) ab. Die Bürger entscheiden, ob künftig Embryonentests in großem Umfang erlaubt werden. Regierung und Parlament wollen das derzeit geltende Verbot abschaffen. Die Kirchen lehnen dies ab; die politischen Parteien vertreten ebenso wie Behindertenorganisationen unterschiedliche Positionen.
Genetische Untersuchungen an Embryonen, die im Reagenzglas erzeugt wurden, sollen
künftig in großem Umfang erlaubt werden. Alle Paare, die eine künstliche Befruchtung
vornehmen lassen, sollen die PID nutzen können, nicht nur Paare mit einer genetischen
Vorbelastung. Nicht angewendet werden darf das Verfahren, „um beim Kind bestimmte
Eigenschaften herbeizuführen oder um Forschung zu betreiben“, wie es in der Vorlage
heißt.
Umstritten war in den Parlamentsberatungen die Anzahl der Embryonen, die in einem
Behandlungszyklus hergestellt werden dürfen. Im vorgeschlagenen Verfassungstext heißt
es dazu, es dürften nur so viele menschliche Eizellen außerhalb des Körpers der Frau
entwickelt werden, „als für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind“.
Bei der Beratung des Fortpflanzungsmedizingesetzes einigte man sich auf eine Obergrenze
von zwölf; heute dürfen maximal drei entwickelt werden.
Über das Gesetz selbst wird am Sonntag jedoch nicht abgestimmt. Falls die Verfassungsänderung
vom Volk angenommen wird und in Kraft tritt, wird es zunächst veröffentlicht und könnte
dann per neuerlichem Referendum angefochten werden.
(kna 13.06.2015 sk)
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