2015-05-16 10:49:00

Ukraine: Gefängnisseelsorge und Steuerbefreiung für Kirchen


Alle Glaubensgemeinschaften in der Ukraine sind künftig von der Grundsteuer für Immobilien und Landbesitz befreit. Wie der ukrainische Pressedienst RISU am Freitag berichtet, hat das Parlament (Rada) in der Hauptstadt Kiew ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Es soll verhindern, dass Kommunen nur einzelnen Glaubensgemeinschaften Steuerprivilegien gewähren, die übrigen Konfessionen aber zur Kasse bitten.

Der Kiewer Stadtrat hatte im Januar beschlossen, den Grundsteuersatz für die zum Moskauer Patriarchat gehörende ukrainisch-orthodoxe Kirche gegenüber allen übrigen Glaubensgemeinschaften deutlich anzuheben. Die Kommunalpolitiker begründeten dies mit angeblichen Sympathien der Kirche für die prorussischen Separatisten in der Ostukraine. Bürgermeister Vitali Klitschko sah darin einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot in der Verfassung, musste den Ratsbeschluss jedoch umsetzen. Bislang kann jede Kommune selbst über die Erhebung der Grundsteuer entscheiden.

Ebenfalls von der Rada verabschiedet wurde ein Gesetz zur Gefängnisseelsorge. Im Strafvollzug der Ukraine haben Häftlinge künftig einen gesetzlichen Anspruch auf einen Seelsorger. Auch das Beichtgeheimnis wird garantiert. Ein umfassendes Gesetz für die Gefängnisseelsorge gab es bislang jedoch nicht. An der neuen gesetzlichen Regelung arbeiteten auch Geistliche der anderen Religionsgemeinschaften mit.

(kap 16.05.2015 pdy)








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