2015-02-27 13:02:00

D: Kurskorrektur bei Kirchenasyl


Das Bundesinnenministerium ist doch nicht gegen das Kirchenasyl. Gleichzeitig hat das Ministerium die Einführung einer verschärften Fristenregelung beim Kirchenasyl aufgeschoben. Das teilten die beiden großen Kirchen mit, nachdem Kirchenvertreter den Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Manfred Schmidt, in Berlin getroffen haben. Als Vermittler der katholischen Kirche sprach der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten; für den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland war Martin Dutzmann anwesend. Die beiden Kirchen begrüßen die Kurskorrektur des Ministeriums, so eine Medienmitteilung. Sie hätten festgehalten, dass die Kirchen mit ihrem Asylangebot nicht das Ziel verfolgen, „den Rechtsstaat in Frage zu stellen“. Auch ginge es beim Kirchenasyl nicht darum, „eine systematische Kritik am Dublin-System zu üben“. Vielmehr gehöre das Kirchenasyl zur christlich-humanitären Tradition. Derzeit gewährten katholische und evangelische Gemeinden in Deutschland 226 Kirchenasyle. Insgesamt gibt es bundesweit über 200.000 Asylverfahren, so die Mitteilung der beiden Kirchen.

Innenminister Thomas de Maizière hat die mit den Kirchen erreichte Verständigung in Sachen Kirchenasyl begrüßt. Gleichzeitig erläuterte der CDU-Politiker am Freitag auf dem Kongress christlicher Führungskräfte in Hamburg seine Position, die zu Spannungen mit den Kirchen geführt hatte. Einerseits halte er als Verfassungsminister das Kirchenasyl rechtlich für falsch. Niemand – auch nicht die Kirchen – könnten das Recht beanspruchen, staatliche Gesetze außer Kraft zu setzen. Andererseits schätze er als Christ Erbarmen und Nächstenliebe hoch ein. Mit den Kirchen sei er jetzt übereingekommen, dass Kirchenasyl nur als „ultima ratio“ – letztes Mittel – anzuwenden sei. Der Kompromiss sehe vor, dass die Kirchen den staatlichen Geltungsbereich nicht in Frage stellten und der Staat ebenso nicht die jahrhunderte alte Praxis des Kirchenasyls. Dieses Mittel dürfe allerdings nicht zur Aushebelung europäischer Regelungen für Asylbewerber dienen. Strittige Fälle sollten auf der Ebene des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und der evangelischen bzw. katholischen Kirchenleitungen geklärt werden. Dieses Vorgehen werde in den nächsten sechs Monaten erprobt und dann ausgewertet, sagte der Minister.

(pm 27.02.2015 mg)








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