2015-01-26 16:13:00

Schweiz/Italien: Rom erhält Kontounterlagen der Vatikanbank


Die Staatsanwaltschaft in Rom erhält Bankunterlagen aus der Schweiz über verdächtige Transaktionen der Vatikanbank IOR. Das berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) an diesem Montag. Das Schweizerische Bundesstrafgericht wies einen Einspruch des vatikanischen Geldinstituts „größtenteils“ ab, so die NZZ. In einer Beschwerde ans Bundesstrafgericht machte die Vatikanbank unter anderem geltend, mit der Rechtshilfe werde die Immunität des Heiligen Stuhls verletzt. Die Richter in Bellinzona verwiesen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts, wonach ein Staat sich nur dann auf die sogenannte Vollstreckungsimmunität berufen kann, wenn es um Guthaben und Vermögen geht, die für die Erfüllung von Aufgaben in Ausführung der Hoheitsrechte bestimmt sind. Die Vatikanbank habe jedoch keinerlei Angaben über den wirklichen Zweck der zur Diskussion stehenden Finanztransaktionen beigebracht, so das Gericht. Deshalb könne sich der IOR auch nicht auf die Immunität berufen.

Der Beschwerdeführer machte überdies geltend, der Vatikan habe der Staatsanwaltschaft in Rom bereits Auskunft über den im Zentrum stehenden kirchlichen Würdenträger – laut italienischen Medienberichten handelt es sich um einen 90-jährigen emeritierten Erzbischof – und dessen Beziehungen zum IOR erteilt. Das Bundesstrafgericht maß diesem Argument jedoch keine Bedeutung bei, zumal Italien sein Rechtshilfegesuch nicht zurückgezogen und die Staatsanwaltschaft in Rom keine Bankunterlagen vom Vatikan erhalten habe, berichtet die NZZ.

Der Vatikan hat in den letzten Jahren einiges unternommen, um die Transparenz über ihre Finanzen zu erhöhen. Bei dem Geldwäscheverfahren der Römer Staatsanwaltschaft gegen die Herausgabe von Bankunterlagen aus der Schweiz gehe es um den Verdacht, dass über ein Konto des Istituto per le Opere di Religione (IOR) – so der Name der Vatikanbank – bei einer Bank in Zürich Gelder illegaler Herkunft von Drittpersonen flossen. Die Tessiner Staatsanwaltschaft hieß im Juli 2014 ein italienisches Rechtshilfegesuch gut und verfügte die Herausgabe von Kontounterlagen an die Staatsanwaltschaft in Rom.

(nzz 26.01.2014 mg)








All the contents on this site are copyrighted ©.