2015-01-08 14:16:00

Erstmals Jesidenoberhäupte bei Papst Franziskus


Papst Franziskus hat an diesem Donnerstag die Oberhäupter der Gemeinschaft der Jesiden empfangen. Das weltliche Oberhaupt Tahsin Said al Beg und das religiöse Oberhaupt, Baba Sheikh, leiteten eine Delegation, der auch Vertreter der Jesiden aus dem Nordirak, aus Georgien und aus der jesidischen Diaspora in Deutschland angehörten. Es war der erste Empfang einer jesidischen Delegation durch einen Papst.

Die Gäste hätten Franziskus als „Papst der Armen“ begrüßt, so Papstsprecher Federico Lombardi nach der Begegnung. Sie hätten sich herzlich bei ihm für die Unterstützung der Jesiden in dieser schweren Zeit des Leidens, der Verfolgung und der Unterdrückung bedankt. In der Unterredung wurde auch über die ungefähr 5.000 Frauen gesprochen, die sich in Gefangenschaft der IS-Terroristen befinden sollen. Papst Franziskus versicherte seine weitere Unterstützung und seine geistliche Solidarität mit allen Opfern. Im Gespräch wurde auch die gute Beziehung zwischen Jesiden und Christen gelobt und bestätigt.

 

Hintergrund

Jesiden sind eine religiöse Minderheit unter den Kurden. Ihre Muttersprache ist das nordkurdische Kumaji und weltweit hat die Religionsgemeinschaft rund 1,5 Millionen Mitglieder. Nach den Überlieferungen entstand sie 2000 vor Christus und versteht sich als eine Ursprungsreligion der Kurden. Jesiden haben ein weltliches und ein religiöses Oberhaupt.

Jesiden werden seit Jahrtausenden sowohl religiös als auch – wegen ihrer Zugehörigkeit zu den Kurden - ethnisch verfolgt. Fundamentalistische Muslime betrachten sie als „ungläubig“ und „vom wahren Glauben abgefallen“. Deshalb verheimlichen Jesiden in ihren Heimatgebieten im Nahen Osten häufig ihre religiöse Identität.

Etwa 600.000 Jesiden leben im nördlichen Irak. Ferner gibt es sie in Nordsyrien, dem Nordwestiran und in der südöstlichen Türkei. Weitere Mitglieder leben in Belgien, Dänemark, der Schweiz, Österreich, Armenien, Türkei und Georgien. In Deutschland sind es derzeit bis zu 80.000.

(rv/kna 08.01.2014 no)








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