2014-12-23 14:39:00

Woelki: „Nur in Einzelfällen“


Wiederverheiratete Geschiedene können nach Worten des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki unter ganz bestimmten Bedingungen die Kommunion empfangen. Im Interview des Bonner „General-Anzeigers“ sagte er, „dass es in der Kirche in spezifischen Einzelfällen schon immer eine kirchenrechtskonforme Tradition gibt, dass wiederverheiratete Geschiedene ihre Situation mit ihrem Beichtvater besprechen und dann auch unter Umständen zur Kommunion gehen können“. Das seien aber Einzelfälle, die wegen ihres individuellen Charakters nicht als Generallösung taugten.

 

Die katholische Kirche, für die eine Ehe unauflöslich ist, ringt derzeit um den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen. Nach kirchlicher Lehre leben Katholiken, die nach einer Scheidung eine neue Zivilehe eingehen, im Zustand schwerer Sünde und sind deshalb nicht zu den Sakramenten Eucharistie und Beichte zugelassen. Eine große Mehrheit der deutschen Bischöfe spricht sich in einer am Montag veröffentlichten Erklärung allerdings dafür aus, in begründeten Einzelfällen geschiedene Katholiken, die zivil wiederverheiratet sind, wieder zu den Sakramenten zuzulassen.

 

(kna 23.12.2014 sk)








All the contents on this site are copyrighted ©.