2014-12-02 14:30:00

Schweizer Bischöfe: Schritte in Sachen Ökumene


Der Papst und die Schweizer Bischöfe haben am Montag fast zwei Stunden lang über die Situation der katholischen Kirche in der Eidgenossenschaft gesprochen. Bereits im Vorfeld des Ad Limina-Besuchs der Schweizer Bischofskonferenz wurde in den Medien vor allem auf die „ökumenischen Schwierigkeiten“ hingewiesen: Das Stichwort „Eucharistische Gastfreundschaft“ kam bei den Gesprächen mit Franziskus so nicht vor, auch wenn in dem Redetext des Papstes, das an die Bischöfe ausgeteilt wurde, das Thema angesprochen wird. Der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, der St. Galler Bischof Markus Büchel, berichtet gegenüber Radio Vatikan von dem Gespräch:

 

„Der Papst sagt in seiner Botschaft an uns, dass die Ökumene sehr wichtig ist. Er hat ja selber ein Zeichen bei seiner Türkei-Reise gesetzt, indem er über die Christenheit hinaus auch den Dialog mit den Religionen betont. Es uns Schweizer Bischöfen bewusst, dass wir aus der eigenen Schweizer Kultur heraus neue Schritte tun müssen und auf dem Weg sind. Die Fragen, die bei uns so konkret da sind, hat der Papst bei unserem Treffen gar nicht angesprochen. Das war auch nicht der geeignete Ort dafür. Wir sind ja eine Woche lang in Rom, um darüber mit der Kurie weiter zu sprechen.“

 

In der schriftlichen Ansprache, die den Bischöfen übergeben wurde, schreibt der Papst: ein gemeinsames Abendmahl von Katholiken und Protestanten ist nicht möglich. Am Montagnachmittag hatten die Schweizer Bischöfe die Möglichkeit, darüber mit dem für die Ökumene zuständigen Kardinal zu sprechen. Kurienkardinal Kurt Koch war bis vor wenigen Jahren selber Bischof von Basel und kennt die Schweizer Situation. Sein ehemaliger Weihbischof Martin Gächter aus Solothurn ist als amtsältestes Mitglied der Bischofskonferenz ebenfalls derzeit in Rom. Er sagt im Gespräch mit Radio Vatikan:

 

„Wir Schweizer Bischöfe haben in den letzten Jahren ein Schreiben erarbeitet, um Klärung in diesen Fragen zu bringen. Denn das Problem ist, dass es Gemeinden gibt, in denen ganz selbstverständlich gemeinsam Abendmahl gefeiert wird oder alle Evangelischen eingeladen werden zum Abendmahl. Da ist die Notwendigkeit, dass wir etwas dazu sagen, wo denn noch die Unterschiede bleiben und warum das nicht einfach so möglich ist.“

 

1993 hatte Johannes Paul II. ein sogenanntes Direktorium veröffentlicht. Darin wurden Präzisierungen zur Zulassung zur Kommunion aufgeführt.

 

„Aber das wurde von besonders sich fortschrittlich wähnenden Menschen Beiseite gelassen und haben einfach gesagt: wir feiern gemeinsam. Gerade die evangelischen Mitchristen haben sehr darauf gedrängt. Das sah dann so aus, als ob nur „Kirchenoberen“ dagegen seien. Da ist also sicher Klärung nötig.“

 

Weihbischof Gächter unterscheidet drei Ebenen: Interzelebration – also die gemeinsame Abendmahlsfeier von Katholiken und Protestanten – sei nicht möglich, weil noch große Verschiedenheiten im Glauben an die Gegenwart Christi und an dem Amtsverständnis bestünden; „offene Kommunion“ sei ebenfalls nicht möglich – also die direkte Einladung an Protestanten, die Kommunion zu empfangen und die dritte Ebene hingegen sei möglich:

 

„Diese Ebene ist bei uns sehr wichtig: bei Einzelfällen in konfessionellen Mischehen darf der reformierte Ehepartner zur Kommunion. Das ist wichtig, weil viele unserer Kinder aus einer solchen konfessionellen Mischehe kommen. Wenn diese Kinder zur katholischen Erstkommunion kommen, hat ein Teil ihrer Eltern einen anderen Glauben. Doch wie Johannes Paul II. 1993 in seinem Ökumenischen Direktorium festhielt, dass wenn ein reformierter Christ nicht zu seinem reformierten Pfarrer zum Abendmahl gehen kann und wenn er an die Gegenwart Christi glaubt, dann kann er als Ausnahmefall auch bei uns zur Kommunion kommen. Das wird bei uns in der Schweiz sehr verbreitet. Ich habe aber gehört, dass dies in Deutschland nicht der Fall sei, obwohl es dort auch möglich wäre.“

 

(rv 02.12.2013 mg)








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