2014-11-25 15:37:00

D: Noch keine Entscheidung zum Arbeitsrecht


Die Bischofskonferenz hat noch keine Entscheidung über eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts getroffen. Das teilten die Bischöfe am Dienstag in einer Mitteilung mit. Es sollten zuerst die Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts untersucht werden. Vergangene Woche hatte sich das Höchste Gericht dazu geäußert. Spätestens Ende April soll eine Entscheidung getroffen werden, so die Bischofskonferenz. Die Bischöfe hatten am Montag und Dienstag bei ihrem Ständigen Rat in Würzburg über eine Reform des Arbeitsrechts beraten.

Bei der Reform des Arbeitsrechts gehe es vor allem um die Frage, wie die Kirche mit Mitarbeitern umgehen soll, die nach einer Scheidung wieder heiraten. Das Arbeitsrecht in der katholischen Kirche fordert von Kirchenmitarbeitern eine Übereinstimmung mit den kirchlichen Glaubens- und Moralvorstellungen. Die Bischöfe wollen trotz des für sie positiven Urteils vom Bundesverfassungsgericht daran festhalten, das kirchliche Arbeitsrecht und die darin geforderten Loyalitätsanforderungen zu überarbeiten.

(pm 25.11.2014 mg)








All the contents on this site are copyrighted ©.