2014-11-11 14:44:25

Burkina Faso: Kardinal = Präsident?


Wird der Kardinal von Ouagadougou Übergangs-Präsident in Burkina Faso? Der Sprecher der Bischofskonferenz lässt wissen, die Kirche fühle sich geehrt durch entsprechende Pläne, doch seien sie nicht unbedingt mit dem Kirchenrecht zu vereinbaren. Gesellschaftliche Kräfte im Land haben am Montag eine sogenannte „Übergangs-Charta“ verabschiedet, die bis zu den allgemeinen Wahlen in genau einem Jahr als provisorische Verfassung dienen soll. Bei den Beratungen kam offenbar der Vorschlag auf, ein Kirchenmann solle die nächsten zwölf Monate als Präsident fungieren. Bisher hat das Militär nach dem Sturz von Präsident Blaise Compaoré Ende Oktober die Macht in Ouagadougou inne.
Der Sprecher von Kardinal Philippe Nakellentuba Ouédraogo macht darauf aufmerksam, dass Kanon 285 und 287 des Kirchenrechts nur in strengen Ausnahmefällen einem Geistlichen erlauben, ein politisches Amt zu übernehmen. Außerdem sei die Gefahr groß, dass ein solches Amt die Kirche als parteiisch erscheinen lasse; darauf deuteten auch Erfahrungen in einigen anderen afrikanischen Ländern. Ansonsten aber sei die Haltung des Kardinals in dieser Hinsicht „vor allem pragmatisch“.
Das Bild zeigt eine gemeinsame Sitzung von Vertretern des Militärs, der Politik und der Religionsgemeinschaften am 10. November in Ouagadougou.
(fides 11.11.2014 sk)








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