Wird der Kardinal von Ouagadougou Übergangs-Präsident in Burkina Faso? Der Sprecher
der Bischofskonferenz lässt wissen, die Kirche fühle sich geehrt durch entsprechende
Pläne, doch seien sie nicht unbedingt mit dem Kirchenrecht zu vereinbaren. Gesellschaftliche
Kräfte im Land haben am Montag eine sogenannte „Übergangs-Charta“ verabschiedet, die
bis zu den allgemeinen Wahlen in genau einem Jahr als provisorische Verfassung dienen
soll. Bei den Beratungen kam offenbar der Vorschlag auf, ein Kirchenmann solle die
nächsten zwölf Monate als Präsident fungieren. Bisher hat das Militär nach dem Sturz
von Präsident Blaise Compaoré Ende Oktober die Macht in Ouagadougou inne. Der
Sprecher von Kardinal Philippe Nakellentuba Ouédraogo macht darauf aufmerksam, dass
Kanon 285 und 287 des Kirchenrechts nur in strengen Ausnahmefällen einem Geistlichen
erlauben, ein politisches Amt zu übernehmen. Außerdem sei die Gefahr groß, dass ein
solches Amt die Kirche als parteiisch erscheinen lasse; darauf deuteten auch Erfahrungen
in einigen anderen afrikanischen Ländern. Ansonsten aber sei die Haltung des Kardinals
in dieser Hinsicht „vor allem pragmatisch“. Das Bild zeigt eine gemeinsame Sitzung
von Vertretern des Militärs, der Politik und der Religionsgemeinschaften am 10. November
in Ouagadougou. (fides 11.11.2014 sk)