Der Papst lässt prüfen, ob Ehenichtigkeitsverfahren an Kirchengerichten in Zukunft
nicht nur schneller, sondern auch gratis sein können. Das sagte Franziskus vor einer
Gruppe von Kirchenrechtlern, die er am Mittwoch in Audienz empfing; die Fachleute
nehmen in diesen Tagen an einem Kurs der Rota Romana über Nichtigkeitsverfahren teil.
Bei der jüngsten Bischofssynode im Vatikan sei der Vorschlag gekommen, die Verfahren
für die Eheleute kostenfrei zu machen, sagte Franziskus; „man muss sehen“. Ausdrücklich
warnte der Papst davor, spirituelle und wirtschaftliche Anliegen zu mischen. Das komme
gar nicht selten vor, erzählte Franziskus den Kirchenrechtlern. „Ich musste vor Zeiten
[in Buenos Aires, Anm.] einen Mann vom Kirchengericht entfernen, der sagte: 10.000
Dollar, und ich mache dir alle beide Verfahren, das zivile und das kirchliche.“ Seien
geistliche und wirtschaftliche Interessen verknüpft, dann sei das „nicht Gott“. Die
Kosten für ein Ehenichtigkeitsverfahren variieren von Bistum zu Bistum, oft wird eine
Grundgebühr in der Höhe von 200 bis 300 Euro verlangt. Dazu kommen gegebenenfalls
Honorare für psychologische oder ähnliche Gutachten.
Franziskus erinnerte
daran, dass er noch vor der Synode eine Kommission eingerichtet habe, die mögliche
Reformen bei den Ehenichtigkeitsverfahren untersuchen sollen. Dabei geht es in erster
Linie um eine Beschleunigung und Vereinfachung der Abläufe. Hunderte Kilometer bis
zum nächsten Kirchengericht zurücklegen zu müssen, um ein solches Verfahren anzustrengen,
sei den Gläubigen kaum zumutbar, sagte Franziskus; viele würden angesichts solcher
Schwierigkeiten aufgeben und weiter in einer irregulären Lebenslage verharren. „Viele
Menschen brauchen ein Wort der Kirche, ein Ja oder ein Nein, aber es muss gerecht
sein.“ Nur so könnten die Menschen ohne diesen „Zweifel, diese Dunkelheit in der Seele“
vorangehen.