2014-11-04 15:08:16

D: Gericht gibt Mitarbeitervertretung Recht


Das Bistum Trier ist mit einer Klage gegen die Gesamt-Mitarbeitervertretung (Gesamt-MAV) des Bistums zunächst gescheitert. Das entschied das Kirchliche Arbeitsgericht am Dienstag in Mainz. Strittig war eine Pressemitteilung der Mitarbeitervertretung, die sich kritisch mit Sparmaßnahmen des Bistums auseinandersetzte. In ihrer vom 25. März datierenden und auf ihrer Homepage eingestellten Pressemitteilung hatte die Gesamt-MAV mit Hinweis auf den ersten Geschäftsbericht des Bistums betont, dass eine weitere Umsetzung des Kostensenkungsbeschlusses des Bistums aus dem Jahr 2010 zulasten der Mitarbeiter nicht zu rechtfertigen sei. Nach Auffassung des Bistums hatte die Gesamt-MAV kein Recht zur Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Ihr Vorpreschen in die Öffentlichkeit durch polemische Äußerungen und das Aufgreifen einrichtungsinterner Vorgänge verstoße gegen das Gebot vertrauensvoller Zusammenarbeit und führe zu einer erheblichen Störung des Betriebsfriedens.

Bistum geht möglicherweise in Revision

Das Gericht entschied, die Gesamt-MAV habe sich inhaltlich noch in den Grenzen einer zulässigen Stellungnahme bewegt. Die Erklärung enthalte insbesondere keine Unwahrheiten, keine Diffamierungen und auch keine Interna und überpointierte Verdrehungen der Gegebenheiten, die den Dienstgeber als Kirche ohne Not in der Öffentlichkeit in einem schiefen Licht dargestellt hätten.

Die Gesamt-MAV, so das Gericht, habe partnerschaftlich handelnd gegenüber dem Dienstgeber die Interessen der Arbeitnehmer wahrzunehmen. Das schließe aber nicht aus, dass sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auch an die außerbetriebliche Öffentlichkeit wenden könne, wenn eine effektive Interessenwahrnehmung dies erfordere. Ob es legitim ist, einen solchen Weg zu beschreiten, kann nach Auffassung des Gerichts nicht generell, sondern nur anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls beurteilt werden. (Az.: KAG Mainz M 20/14 Tr).

Das Gericht ließ Revision zu dem in Bonn ansässigen Kirchlichen Arbeitsgerichtshof zu. Dem Vernehmen nach will das Bistum davon Gebrauch machen. Man wolle Rechtssicherheit, hieß es.

(kna 04.11.2014 mg)







All the contents on this site are copyrighted ©.