Das Bistum Trier ist mit einer Klage gegen die Gesamt-Mitarbeitervertretung (Gesamt-MAV)
des Bistums zunächst gescheitert. Das entschied das Kirchliche Arbeitsgericht am Dienstag
in Mainz. Strittig war eine Pressemitteilung der Mitarbeitervertretung, die sich kritisch
mit Sparmaßnahmen des Bistums auseinandersetzte. In ihrer vom 25. März datierenden
und auf ihrer Homepage eingestellten Pressemitteilung hatte die Gesamt-MAV mit Hinweis
auf den ersten Geschäftsbericht des Bistums betont, dass eine weitere Umsetzung des
Kostensenkungsbeschlusses des Bistums aus dem Jahr 2010 zulasten der Mitarbeiter nicht
zu rechtfertigen sei. Nach Auffassung des Bistums hatte die Gesamt-MAV kein Recht
zur Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Ihr Vorpreschen in die Öffentlichkeit
durch polemische Äußerungen und das Aufgreifen einrichtungsinterner Vorgänge verstoße
gegen das Gebot vertrauensvoller Zusammenarbeit und führe zu einer erheblichen Störung
des Betriebsfriedens.
Bistum geht möglicherweise in Revision
Das
Gericht entschied, die Gesamt-MAV habe sich inhaltlich noch in den Grenzen einer zulässigen
Stellungnahme bewegt. Die Erklärung enthalte insbesondere keine Unwahrheiten, keine
Diffamierungen und auch keine Interna und überpointierte Verdrehungen der Gegebenheiten,
die den Dienstgeber als Kirche ohne Not in der Öffentlichkeit in einem schiefen Licht
dargestellt hätten.
Die Gesamt-MAV, so das Gericht, habe partnerschaftlich
handelnd gegenüber dem Dienstgeber die Interessen der Arbeitnehmer wahrzunehmen. Das
schließe aber nicht aus, dass sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auch an die
außerbetriebliche Öffentlichkeit wenden könne, wenn eine effektive Interessenwahrnehmung
dies erfordere. Ob es legitim ist, einen solchen Weg zu beschreiten, kann nach Auffassung
des Gerichts nicht generell, sondern nur anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls
beurteilt werden. (Az.: KAG Mainz M 20/14 Tr).
Das Gericht ließ Revision zu
dem in Bonn ansässigen Kirchlichen Arbeitsgerichtshof zu. Dem Vernehmen nach will
das Bistum davon Gebrauch machen. Man wolle Rechtssicherheit, hieß es.