2014-10-30 12:27:30

Vatikan gegen Todesstrafe


Der Heilige Stuhl begrüsst den weltweiten Rückgang beim Vollzug der Todesstrafe in den letzten zwei Jahren. Es sei „einfach nicht vorstellbar, dass Staaten heute nicht andere Mittel als die Todesstrafe haben sollten, um Menschenleben vor einer ungerechten Aggression zu beschützen“. Das sagte der Ständige Vertreter des Heiligen Stuhls bei der UNO in New York, Erzbischof Bernardito Auza, an diesem Mittwoch vor dem Menschenrechtskomitee der UNO-Vollversammlung. Auza zitierte Äußerungen von Papst Franziskus gegen die Todesstrafe in einer Audienz für Strafrechtler am 23. Oktober. Der Katholische Weltkatechismus von 1997 schließt die Todesstrafe in schwerwiegenden Fällen nicht aus.

Erzbischof Auza wies in seinem Redebeitrag auch auf Verletzungen der Religionsfreiheit in vielen Teilen der Welt hin. Man gehe fehl, wenn man Religionsfreiheit als etwas Privates, Nachgeordnetes betrachte; immerhin gebe es sogar Staaten, „an deren Ursprung der Kampf für Religionsfreiheit stand“ – eine Anspielung auf die USA, das Gastgeberland der Vereinten Nationen. Respekt der Religionsfreiheit müsse „mehr sein als bloße Toleranz“, so der Kuriendiplomat.

„Zahl der Hungernden ist schockierend“

Erzbischof Auza äußerte sich in einem weiteren Statement vor einem UNO-Komitee auch zum Thema Hunger und Nahrungsmittelsicherheit. Zwar sei die Zahl der chronisch hungernden Menschen seit 1990 um 17 Prozent gefallen; doch seien weltweit immer noch fast 850 Millionen Menschen „akut hungrig“. „Diese Zahl ist schon für sich gesehen schockieren“, formulierte Auza, „aber was uns noch mehr schockieren muss, ist der Gedanke, dass hinter diesen Zahlen echte Menschen stehen, mit ihrer Würde und ihren Rechten.“ Den Hunger „auszurotten“ sei nicht nur eines von mehreren Entwicklungszielen, sondern „ein moralischer Imperativ“. Übrigens seien die „menschlichen und sozio-ökonomischen Kosten für Hunger und Unterernährung enorm hoch“, schon deswegen sollte es eigentlich „keine größere Priorität geben als diese“.

(rv 30.10.2014 sk)








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