UNO/Vatikan: Indigene Völker haben Recht auf Selbstbestimmung
Indigene Bevölkerungsgruppen haben ein Recht darauf, ihre Entwicklung selbst zu bestimmen.
Das betonte der Ständige Beobachter des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen,
Erzbischof Bernadito Auza, in einem Statement gegenüber einer Untergruppe der Generalversammlung.
Der Heilige Stuhl begrüße bisherige Anstrengungen auf dem Gebiet, es sei aber noch
viel zu tun, wenn es um die grundlegenden Menschenrechte der indigenen Völker gehe.
Der
Heilige Stuhl unterstütze deswegen alle Staaten, die sich gegen die Diskriminierung
ihrer indigenen Bevölkerung aussprächen. Die Förderungen von auchtochtonen indigenen
Kulturen führe nicht in die Vergangenheit, sondern fördere die Menschen auf ihrem
eigenen Weg in die Zukunft. Die Werte dieser Kulturen, wie etwa der Respekt vor dem
menschlichen Leben und seiner Würde, aber auch gesellschaftliche Formen der Selbstbestimmung
müssten besonders in Zeiten der Globalisierung geschützt werden, so Auza.
Das
Recht zur Selbstbestimmung müsse auf allen gesellschaftlichen Ebenen angegangen werden,
international, national und lokal. Entwicklungsziele dürften nur gemeinsam mit den
betroffenen Völkern besprochen werden und müssten ihre Identität und ihre Kultur respektieren.
Laut Erzbischof Auza folgt daraus, dass Kriterien und politische Entscheidungen, die
ohne die aktive Beteiligung der Bevölkerungsgruppen durchgesetzt würden, mehr Schaden
anrichten als nützen.