Im Zug des Zweiten Vatikanischen Konzils wollte Papst Paul VI. die Beziehungen von
Rom und Weltkirche stärken. Dazu richtete er 1965 mit dem Schreiben „Apostolica Sollicitudo“
die Bischofssynode ein. 2006 wurde der rechtliche Ablauf noch einmal modernisiert.
Die Synode ist eine eigenständige Institution und gehört streng genommen nicht zum
Heiligen Stuhl, also der Regierung der Weltkirche. Hier sollte ein Gedanke Ausdruck
finden, den das Konzil entwickelte: die bischöfliche Kollegialität. Das bedeutet,
jeder Bischof einschließlich des Bischofs von Rom ist ganz Bischof nur mit allen anderen
Bischöfen zusammen.
Versammlungen der Synode sind keine Parlamente. Sie beraten
den Papst, können aber keine eigenen Dekrete erlassen (von streng geregelten Ausnahmen
abgesehen).
Es gibt drei verschiedene Formen der Versammlung: die ordentliche
Generalversammlung, die außerordentliche Generalversammlung und die Sonderversammlung.
Sie unterscheiden sich nach Teilnehmern und nach Themen, die behandelt werden sollen.
Zu
einer ordentlichen Generalversammlung kommen gewählte und ernannte Synodalen
zusammen, etwa von Bischofskonferenzen gewählte Mitglieder, meistens pro Konferenz
mehr als einer. Es soll um für die gesamte Kirche gleichermaßen wichtige Themen gehen.
2012 trat zum Beispiel die 13. ordentliche Generalversammlung zusammen, es ging um
die Frage der Neuevangelisierung.
Allgemein gültige Themen soll auch die außerordentliche
Generalversammlung beraten, aber anders als bei der ordentlichen kommen hierzu
nur die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen zusammen. Das soll gewährleisten, dass
eine solche Versammlung kurzfristiger einberufen werden kann. Die anstehende Generalversammlung
zur Familienpastoral ist eine solche außerordentliche Generalversammlung, es ist in
der knapp 50jährigen Geschichte der Synoden erst die dritte.
Überdies gibt
es noch die Sonderversammlungen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass
sie besondere Bereiche der Kirche zum Thema haben, etwa die zuletzt tagenden Sonderversammlungen
zu Kirche in Afrika oder Kirche im Nahen Osten.
Einberufen werden die Versammlungen
immer vom Papst, der auch den Vorsitz führt bzw. Präsidenten ernennt, die das
in seinem Namen tun. Jede Versammlung verfügt über einen so genannten Relator,
dessen Amt es ist, die Debatten und Beiträge zusammen zu fassen.
Vorbereitet
werden die Versammlungen vom Ständigen Rat der Bischofssynode, geleitet derzeit von
Kardinal Lorenzo Baldisseri. Die Mitglieder des Rates werden von der Versammlung gewählt,
weitere vom Papst ernannt.